Die Schlacht beginnt

Seit das Spielhallengesetz in Kraft getreten ist, schmettern die Bezirke viele Neuanträge ab. Doch das Gesetz hat Kinderkrankheiten. Das sieht die betroffene Branche als Chance und klagt
Über Spielautomaten und Spielhallen wird in Berlin seit Jahren gestritten. Foto: dpa

Wo ich bin, sprechen mich Einzelhändler an, die das Gesetz gut finden

Auf das Spielhallengesetz ist Daniel Buchholz stolz. „Es wirkt!“, sagt er, und das Ausrufezeichen steht spür-
bar im Raum. Buchholz sitzt für die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und hat das Gesetz mit erarbeitet. Seit es im Juni in Kraft getreten ist, hätte das Bezirksamt in seinem Wahlkreis Spandau von 19 Anträgen auf Neuansiedlung 16 ablehnen können. Auch aus anderen Bezirken gibt es ähnliche Meldungen. „Wir haben die Flut gestoppt“, sagt Buchholz. Und die Resonanz auf das Gesetz sei „extrem positiv“: „Egal, wo ich bin, sprechen mich Einzel-
händler an, die das gut finden“.

Einer, der das gar nicht gut findet, ist Mario Hoffmeister, Leiter der Kommunikation der Gauselmann Gruppe, die in Berlin acht Spielhallen unter dem Namen Merkur betreibt. Die Gruppe hat im August Klage gegen das Gesetz eingereicht. „Wir werden so lange klagen, bis wir unser Recht durchgesetzt haben“, sagt Hoffmeister. „Das sind wir unseren Mitarbeitern und der Branche schuldig.“ Die Klage bezieht sich insbesondere auf einen Punkt, den der Spielhallenbetreiber „grundrechtswidrige Enteignung“ nennt. Nach einer Frist von fünf Jahren läuft die Erlaubnis aller Spielhallen aus, ab dann müssen alle Spielstätten mindestens 500 Meter voneinander, von Jugendeinrichtungen und Schulen entfernt sein. Ziel dieser Regelung ist, die Zahl der Spielhallen drastisch zu reduzieren, sagt Buchholz. Die Frist von fünf Jahren verteidigt er: „Wir haben diese mit Juristen besprochen. Ich halte sie für rechtssicher“. Nach welchen Kriterien dann darüber entschieden wird, welche Halle bleiben darf, will der Gesetzgeber noch entscheiden. Laut Buchholz ist ein Losverfahren im Gespräch.

Studie zu
| Gastronomiebetrieben mit Spielautomaten in Berlin |

Insgesamt gibt es in Berlin 11 031 Geldspielgeräte. Mehr als die Hälfte davon stehen in der Gastronomie. Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin hat für ihre Studie von April bis Juni 2011 insgesamt 69 Imbisse und Schnellrestaurants in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg besucht. Dabei wurden 193 Geldspielautomaten gezählt. Laut Gesetz dürfen in einem Gastronomie- betrieb maximal drei Spielautomaten stehen. Die Erhebung ergab, dass 20 Prozent der Gäste spielen, mehr als 80 Prozent der Spieler sind männlich.

Das verursacht in der Rechtsabteilung der IHK Kopfschütteln. „Eigentlich müsste man sich so etwas vorher überlegen“, sagt Bettina Schoenau, Bereichsleiterin im Geschäftsfeld Recht und Fair Play. In jedem Fall müssten die Kriterien objektiv sein, und ob ein Losverfahren dafür geeignet sei, müsse man rechtlich eingehend prüfen. Ein anderes Problem liegt nach Auffassung der Juristin in der Ausführungsverordnung über die Schulung zur Prävention von Spielsucht, die fortan Inhaber und Mitarbeiter von Spielhallen nachweisen müssen. Denn die Inhalte dieser Schulung hat die zuständige Senatsverwaltung für Wirtschaft noch nicht formuliert.

Ohnehin werde da der Bock zum Gärtner gemacht, sagt Schoenau, weil der Mitarbeiter nun Kunden wegschicken solle, wenn sie gefährdet seien. „Der Nachweis für die Schulung wird frühstens Anfang 2013 fällig werden“, schätzt sie, weil nach Verfassen der Verordnung eine angemessene Frist verstreichen müsse, in der die Schulung zu leisten sei.

„Wir sind zuversichtlich, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt“, sagt Senatssprecher Stephan Schulz. „Den Bezirken raten wir, nach Inkrafttreten eine angemessene Frist anzusetzen, nach der sie die Nachweise verlangen.“

Buchholz kann diese Verzögerung nicht verstehen. Dennoch blicken der SPD-Abgeordnete wie der Senatssprecher der Klage von Gauselmann zuversichtlich entgegen. Das müssen sie – bei einer Klage wird es nicht bleiben. Laut Dirk Lamprecht, Geschäftsführer der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH, bereiten mehrere betroffene Unternehmen Klagen vor. Es geht um ihre Existenz. „Schon jetzt ist durch die gesetzlich verringerten Öffnungszeiten eine Arbeitsschicht weggefallen“, sagt Lamprecht. Bis Ende September seien das in Berlin bis zu 250 Stellen, die wegfallen. Spielsucht könne man mit dem Gesetz nicht bekämpfen, sagt Lamprecht. Die Spieler würden einfach in Kneipen und illegale Spielbetriebe abwandern. Gegen letztere klagt der Verband regelmäßig, „aber so lange das Ordnungsamt Verstöße mit Ordnungswidrigkeitsgeldern von unter 200 Euro ahndet, was dann keine Eintragung in das Gewerberegister nach sich zieht, wird sich nichts ändern“, sagt er. Die Automaten in der Gastronomie betrifft das Spielhallengesetz nicht – sie bleiben.

Constance Frey
constance.frey@tagesspiegel.de


Aus der Ausgabe 10 / 2011

 
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