Brief oder Siegel?
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Büffeln für die Prüfung: Vor dem Fachanwalt werden viele Klausuren geschrieben. Foto: Kitty Kleist-Heinrich |
Bisher kennt man sie im Wesentlichen aus den Autowerkstätten – die Prüforganisation Dekra, die wie der Tüv Autofahrern die begehrten Prüfplaketten aufs Nummernschild kleben darf. Ab Dezember wird es aber auch erstmals Anwälte geben, die von der Dekra ein Prüfsiegel erhalten. Am 29. November treten die ersten Juristen in Berlin zum Test an. Wenn sie bestehen, können sie sich als von der Dekra zertifiziert bezeichnen. Den Anfang machen die Arbeitsrechtler, später sollen Zertifikate für Erb- und Familienrecht sowie für Mediation folgen.
Doch ob die Zertifizierten mit dieser Auszeichnung froh werden, ist noch zweifelhaft. Die Rechtsanwaltskammern sehen das neue Zertifikat kritisch, in Köln drohen Anwälten, die mit dem Siegel werben wollen, sogar Standesverfahren. „Es besteht die Gefahr, dass die Verbraucher in die Irre geführt werden“, sagt Christian Dahns, Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer.
Es mag sein, dass die Dekra Autos prüfen kann. Aber doch keine Anwaltsleistungen
Große Vorbehalte gibt es vor allem bei den Fachanwälten. „Viele Fachanwälte befürchten, dass mit dem Siegel der Dekra eine inhaltliche Qualität vorgespiegelt wird, die die Mandanten auf die falsche Fährte lenkt“, weiß Dahns. Die Fachanwälte haben Sorge, dass sich die Mandanten von dem neuen Zertifikat blenden lassen, und dass das dann auf ihre Kosten geht. Wer Fachanwalt für Arbeitsrecht werden will, muss allein für die nötigen Lehrgänge rund 1700 Euro investieren, mehrere Klausuren schreiben und innerhalb von drei Jahren 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet haben.
Um das Dekra-Zertifikat zu erlangen, reichen dagegen 350 Euro plus Mehrwertsteuer und ein bestandener Multiple-Choice-Test. Doch den Mandanten ist das nicht unbedingt klar. Nicht auszuschließen, dass sie das Zertifikat sogar für besser halten als den Fachanwaltstitel.
Ulrich Schellenberg, der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, sieht dem neuen Prüfsiegel „sehr skeptisch“ entgegen. „Natürlich müssen wir Anwälte uns einem Qualitätswettbewerb stellen“, sagt der Rechtsanwalt und Notar. Er bezweifele aber, dass die Dekra hier der passende Schiedsrichter sei. „Es mag sein, dass die Dekra Autos prüfen kann. Aber sie können doch keine anwaltliche Dienstleistungen beurteilen“, sagt Schellenberg, dessen Dachorganisation, der Deutsche Anwaltsverein, über die Deutsche Anwaltsakademie auch Fachanwaltslehrgänge anbietet.
Adresse: Littenstraße 11, 10179 Berlin
Telefon: 030 / 251 38 46
Web: www.berliner-anwaltsverein.de
Deutsches Anwalts Zentrum GmbH
Geschäftsführer: Marius Ehrlinger, Johannes Sailer
Adresse: Harderslebener Straße 9, 12163 Berlin
Telefon: 030 / 83 87 36 45
Web: www.daz-fu.de
Beim Deutschen Anwaltszentrum, das das Zertifikat gemeinsam mit der Dekra anbietet, hält man die Kritik für unberechtigt. „Die Qualität der Rechtsberatung wird steigen“, betont Sprecher Robert Francis. Die Zertifikate müssen nämlich jährlich erneuert werden. Zudem seien die Tests mit renommierten Uni-Professoren entwickelt worden.
Berlins Kammerpräsidentin überzeugt das nicht: „Die Werbung mit einer Dekra-Zertifizierung halte ich für irreführend, da der Verbraucher den falschen Eindruck gewinnt, dass die Rechtsanwälte eine besondere berufliche Qualifikation nachgewiesen haben, was offensichtlich im Vergleich zur Fachanwaltschaft nicht der Fall ist“, kritisiert Margarete von Galen. „Ob wir berufsrechtlich dagegen vorgehen, wird der Kammervorstand prüfen.“
In Köln sind die Kollegen schon einen Schritt weiter. Hier gibt es bereits einen entsprechenden Vorstandsbeschluss. Anwälte, die mit dem Dekra-Zertifikat werben, müssen mit berufsrechtlichen Verfahren rechnen, warnt Geschäftsführer Martin Huff. Der Grund: Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte ist es verboten, Zusatzbezeichnungen zu führen, die mit dem Fachanwalt verwechselt werden können. Das sei bei der Dekra-Zertifizierung der Fall, meint die Rechtsanwaltskammer. Damit nicht genug: Zusätzlich zum Ärger mit der Kammer drohen noch Wettbewerbsverfahren von Konkurrenten.
Ulrich Schellenberg glaubt nicht, dass ein solcher Druck in Berlin bald nötig werden wird. Ihm sei noch kein Anwaltskol-lege bekannt, der eine Zertifizierung bei der Dekra anstrebe. „Ich gehe davon aus, dass sich das nicht durchsetzen lässt“, sagt der Vereinsvorsitzende. Die Fachanwaltsbezeichnung sei ein gutes und bewährtes System. „Warum braucht man ein Neues?“
Heike Jahberg, Miriam Schröder
Aus der Ausgabe 10 / 2008
