Pioniere ohne Patent

Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen die Patentierbarkeit von Verfahren mit menschlichen embryonalen Stammzellen ausgesprochen. Ein Dämpfer – auch für den Standort Berlin
Stammzellforschung: Sie wird trotz des Urteils weitergehen. Foto: dpa

Die Aufregung war groß, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18. Oktober sein Urteil zum „Fall Brüstle“ gesprochen hatte: Fernseh-
sender und Zeitungsredaktionen läuteten schnell das Ende der europäischen Stammzellforschung ein. Doch was war genau geschehen? Und wie wird es sich für Regionen auswirken, für die molekularbio-
logische Forschung und Entwick-
lungen in der Regenerativen Medizin besonders wichtig sind – wie zum Beispiel für Berlin und die umliegende Region?

„Ein Verfahren, das durch die Entnahme von Stammzellen, die aus einem menschlichen Embryo im Blastozystenzustand gewonnen werden, die Zerstörung des Embryos nach sich zieht, ist von der Patentierung auszuschließen“, so der recht komplizierte Wortlaut der entscheidenden Passage des vielkommentierten EuGH-Urteils. Er passt genau auf die Vorläufer von Nervenzellen, die der Bonner Neurowissenschaftler Oliver Brüstle aus embryonalen Stammzellen entwickelte und für die er schon 1997 beim Deutschen Patentamt in München Patentschutz beantragte. Brüstle hoffte und hofft, um eines Tages zur Heilung von Parkinson und Multipler Sklerose beitragen zu können. 1999 wurde ihm das Patent denn auch erteilt. Gegen dieses klagte allerdings Greenpeace 2004 mit Verweis auf die EU-Biopatent­richtlinie von 1998, in der der „menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung geschützt“ und die Verwendung von menschlichen Embryonen zu „industriellen oder kommerziellen Zwecken“ als nicht patentierbar bezeichnet wird. Das Bundespatentgericht gab Greenpeace in Teilen recht, Brüstle legte Berufung ein, der Fall landete beim BGH. Im November 2009 beschloss der, ihn an den EuGH weiterzuleiten – der nun geurteilt hat.

Ein „Aus für die Stammzellforschung“ bedeutet das allerdings keinesfalls. Schon deshalb nicht, weil „adulte“ Stammzellen, die aus dem Körper von Erwachsenen und Kindern stammen, nicht von dem Verdikt betroffen sind. Sie sind zwar nicht so vielseitig wie die noch nicht spezialisierten humanen embryonalen Stammzellen (hES), doch hat in den vergangenen Jahren eine Technik von sich reden gemacht, mit der ihnen die erstrebte Vielseitigkeit verliehen werden kann: induzierte pluripotente Stammzellen (iPS), die aus der Reprogrammierung hervorgehen.

Für Forscher und Firmen hat das Urteil keine unmittelbaren Konsequenzen

Zweitens ist und bleibt die Forschung auch mit den hES in Deutschland ­unter strengen Auflagen erlaubt. Im Jahr 2002 wurde dafür in Deutschland durch das Stammzellgesetz für „hochrangige wissenschaftliche Ziele“ und die Entwicklung neuer Behandlungsverfahren prinzipiell grünes Licht gegeben, die Projekte bedürfen aber der Genehmigung einer beim Robert-Koch-Institut angesiedelten Kommission, die embryonalen Stammzelllinien dürfen nicht in Deutschland und nicht nach dem Stichtag 1. Mai 2007 gewonnen worden sein. So soll verhindert werden, dass Embryonen eigens für die „verbrauchende“ Forschung erzeugt werden. Bis zum 6. Oktober hat die Kommission 69 Genehmigungen vergeben, davon sechs an Forschergruppen in Berlin, an der Charité, am Max-Planck-Institut für Molekulare Genetik in Dahlem und am Max-Delbrück-Centrum in Buch. „Für Forscher und Firmen hat das Urteil keine unmittelbaren Konsequenzen“, betont der Chemiker Kai Bindseil, Clustermanager für die Gesundheitswirtschaft und Leiter von Biotop Berlin-Brandenburg, der Anlauf und Koordinationsstelle für alle Belange der Biotechnologie in der Hauptstadtregion.

Die regenerative Medizin, zu deren Anliegen auch die Heilung von Organen und Gewebe mittels Stammzellen gehört, ist aus der Berliner Forschungslandschaft nicht wegzudenken, die über 190 Biotech-Firmen, fünf Unis, vier THs und mehr als 20 Forschungseinrichtungen verfügt. Und sie ist durch das Urteil zum Patentschutz auch nicht unmittelbar bedroht. Indirekt könnte es sich dennoch negativ auswirken, so Bindseil: „Wenn am Ende kein Patentschutz steht, wird die Industrie zögern, sich an Forschungsvorhaben zu beteiligen, und irgendwann werden die Projekte fehlen, die sich aus der Forschung ergeben könnten.“

Adelheid Müller-Lissner


Aus der Ausgabe 12 / 1 / 2012

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