Vorsichtig optimistisch
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Komplizierte Abrechnungen: »Endlich werden wir in Euro und Cent bezahlt.« Foto: picture alliance |
Wolfgang Mitlehner hat viel zu tun in seiner Praxis: Röntgenbilder auswerten zum Beispiel, Blutbilder betrachten und Menschen in 5–45 Minuten beibringen, dass sie eine chronische Bronchitis oder sogar einen Lungentumor haben – und das bei rund 1000 Patienten pro Quartal. Doch nur die Behandlung von 600 von ihnen wird dem Facharzt für Innere Medizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. 20 000 Euro fehlen ihm bei jeder Quartalsbrechnung. „Für 40 Prozent meiner Leistungen bekomme ich kein Honorar“, sagt Mitlehner.
Der Fall ist typisch für Berlin. 30 Prozent der Leistungen der Berliner Ärzte seien im Schnitt unbezahlt, heißt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Vom 1. Januar 2009 soll sich die Situation verbessern – dann tritt die Honorarreform in Kraft. 2,7 Milliarden Euro zusätzlich stellen alle Krankenkassen den Ärzten bundesweit für die ambulante Versorgung zur Verfügung. In Berlin soll der Honorartopf für ambulante Behandlungen, der bislang mit einer Milliarde Euro gefüllt war, um zehn Prozent anwachsen. Wie das Geld verteilt wird, darüber werde mit den Krankenkassen allerdings noch verhandelt, sagt Annette Kurth von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
Egal, ob jemand einmal oder zehnmal zu uns kommt: Wir bekommen nicht mehr Geld
Vor allem Ärzte in ärmeren Bezirken könnten von der Reform profitieren. Dort gibt es besonders viele Patienten, die bei Primärkrankenkassen wie der AOK oder der Betriebskrankenkasse VBU versichert sind. Diese Krankenkassen zahlen in der Regel noch weniger für die ambulante ärztliche Versorgung als Ersatzkassen.
Mit der Honorarreform wird die Bezahlung der Ärzte nun vereinheitlicht: Für eine Leistung gibt es künftig immer dasselbe Honorar, unabhängig davon, in welcher Kasse der Patient versichert ist. Für die Berliner Ärzte, die in der Vergangenheit deutlich weniger verdient haben, als ihre Kollegen in reicherenen Bundesländern, ist das eine gute Neuerung.
„Endlich werden wir wie jeder normale Dienstleister in Euro und Cent bezahlt“, sagt Allgemeinmediziner Michael Schäfer, der seit acht Jahren an einer Gemeinschaftspraxis in Charlottenburg beteiligt ist. Ärgerlich aber sei, dass trotzdem weiterhin eine Pauschale pro Patient und pro Quartal gezahlt werde: „Egal, ob jemand einmal oder zehnmal zu uns kommt: Wir bekommen nicht mehr.“ Bislang seien „mal 20, mal 30 Prozent“ seiner Leistungen nicht vergütet worden. „Da wird sich wohl auch jetzt nicht viel ändern“, glaubt Schäfer.
Und doch wird an seiner Quartalsabrechnung einiges anders ab dem 1. Januar: Das bisherige Individualbudget wird ersetzt durch ein Regelleistungvolumen. Dieses wird in jedem Quartal neu berechnet. Es setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der Anzahl der behandelten Patienten im Vorjahresquartal, multipliziert mit dem Honorar, dass seine Arztgruppe im Durchschnitt pro Patient erhalten hat. Wenn der Arzt sein Budget überschreitet, bekommt er für diese zusätzlichen Leistungen nur ein abgestaffeltes Honorar.
Allgemeinmediziner Peter Karsten ist noch skeptisch. Mit drei Kollegen teilt er sich seit 16 Jahren eine Gemeinschaftspraxis in Wilmersdorf. „Es wird transparenter und gerechter durch die Reform“, sagt er. „Aber ob mehr dabei rumkommt, weiß kein Mensch.“ Er liege ohnehin etwas besser als der Durchschnitt: Nur 20–25 Prozent seiner Leistungen würden ihm nicht honoriert. Dabei ist Karsten einer der wenigen Ärzte, die auch Freitag nachmittags Sprechstunde haben. Er kenne Ärzte, die weniger gearbeitet hätten, weil das Budget nicht mit der Größe der Praxis und der Zahl der Patienten mitwuchs. „Jetzt werden Fleiß und Eifer etwas gerechter entlohnt“, sagt er.
Adresse: Aßmannshauser Straße 11 A, 14197 Berlin
Mitarbeiter: 6
Telefon: 030 / 82 70 93 00
www.praxis-karsten-hamm.de
Lungenfacharzt Mitlehner hingegen fürchtet große Nachteile durch die Honorarreform. Zwar rechnet er damit, dass künftig 70 statt nur 60 Prozent seiner ambulanten Leistungen bezahlt werden. Völlig unklar aber sei, ob die Krankenkassen besondere, zum Teil sehr aufwendige Leistungen weiterhin finanziere. Die Honorierung von ambulanten Operationen, Krebs- und Aidstherapien etwa war bisher durch gesonderte Verträge geregelt. Diese laufen mit der Honorarreform aus. Und noch ist keine Nachfolgeregelung in Sicht.
Bedrohlich ist das für bestimmte Schwerpunktpraxen, etwa im Fachgebiet Onkologie. Wenn keine Regelung gefunden werde breche die ambulante Versorgung von Krebs- und Aidspatienten zusammen, fürchtet man bei der KV.
Ist die Reform nun ausreichend? Wolfgang Mitlehner ist trotz aller Bedenken vorsichtig optimistisch. „Wir sehen zwar nicht gerade rosigen Zeiten entgegen, aber immerhin sind jetzt ein paar Bremsen eingebaut, die den stetigen Honorarverfall begrenzen.“
Daniela Martens
Aus der Ausgabe 9 / 2008
