Der gläserne Kandidat

Im Internet finden Personalchefs oft Details, die der Bewerber lieber verschwiegen hätte. Rechtlich ist das nur bedingt erlaubt
Ergiebige Recherche: Millionen Menschen geben im Netz private Details preis.
Foto: Jens Büttner dpa/lmv
Für die Mitglieder der Studi- VZ-Gruppe „Der Storch“ hatte die Nutzung des Internet-Netzwerkes dramatische Folgen. Die neun Angestellten des Luxushotels „Zur Bleiche“ in Burg im Spreewald verloren ihren Job allerdings nicht nur, weil sie sich im Online-Forum ungebührlich über ihren Chef geäußert hatten. Ihre Äußerungen hatten vielmehr den Schluss nahe gelegt, dass Anschläge gegen das Hotel geplant seien. So ein Pech, dass der Chef mitgelesen hat, könnte man sagen. Oder besser: Glück gehabt, dass so ein schlimmer Schaden verhindert werden konnte. Auch wenn die Kündigungen vom Gericht aus Mangel an Beweisen aufgehoben wurden, kann man sicher sein, dass nicht nur dieser Arbeitgeber künftig vor einer Neueinstellung erst einmal die gängigen Internet-Suchmaschinen und Social-Networks durchsucht.

Dass er dabei fündig wird, ist so gut wie sicher. Allein die Mitglieder der StudiVZ-Familie aus dem Hause Holtzbrinck, zu dem auch der Tagesspiegel und Berlin maximal gehören, kommen mit dem Studentennetzwerk StudiVZ, dem Schülernetzwerk SchülerVZ und dem Ehemaligen-Portal MeinVZ auf fast zehn Millionen Mitglieder. Selbst ältere Semester haben längst die Vorteile der Online-Vernetzung erkannt. So treffen sich alte Schulfreunde auf Portalen wie StayFriends oder in Hobby-Netzwerken wie der Foto-Community View. Hinzu kommen zahllose private Homepages in Gemeinschaften wie MySpace oder MSN, angefüllt mit freiwillig und freigiebig erstellten Profilen.

Unter Experten ist klar: Ein Personaler, der seinen Job richtig macht, nutzt das Internet. Die Google-Recherche ist Standard, ein Blick in das Karrierenetzwerk Xing genauso. Wer ein Profil auf MySpace, Studi VZ oder einem Dienst wie Yasni unterhält, kann sich beinahe sicher sein, dass die darauf befindlichen Daten und Fotos nicht geheim bleiben.

Den Communities ist bewusst, dass die Profile ihrer Nutzer durchforstet werden. Zwar verbieten sie in ihren AGBs ausdrücklich das Kreieren falscher Identitäten zu Spionagezwecken. Rechtlich ist aber nichts dagegen einzuwenden, wenn junge Mitarbeiter oder Praktikanten in Personalbüros ihren eigenen Zugang dazu nutzten, um das eine oder andere Profil abzufragen, sagen sie. Die Mitglieder seien für ihre Profile selbst verantwortlich. „Welche Inhalte und Fotos die Mitglieder von sich preisgeben, ob auf der Jobsuche oder nicht, muss jeder für sich selber entscheiden – natürlich nur so lange sie nicht gegen unsere Geschäftsbedingungen oder unseren Verhaltenskodex verstoßen“, sagt Dirk Hensen, Sprecher der StudiVZ-Gruppe.

Außerdem gebe man den Usern die Möglichkeit, ihre Privatsphäre durch detaillierte Einstellungsmöglichkeiten zu schützen. Jeder könne selbst bestimmen, welche Fotos und welche Inhalte für wen einsehbar sind. Schlaue Bewerber wissen nicht nur, dass ihre Web-Vitas kritisch durchleuchtet werden. Sie könnten es vielmehr gezielt darauf anlegen, ihren Lebenslauf im Internet so zu optimieren, dass eine ganz andere Identität dabei herauskommt.

In den USA ist es darum nicht unüblich, dass Personaler die eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie die Internetdaten durch Sicherheitsunternehmen auf ihre Echtheit prüfen lassen. Schließlich leben Teile des Internets geradezu davon, dass die Nutzer ihrer Fantasie möglichst freien Lauf lassen.

Auch in Deutschland ist die Internetrecherche längst Standard. „Inzwischen gibt wohl jeder Arbeitgeber den Namen eines Bewerbers bei Google ein“, glaubt Niko Härting, Berliner Rechtsanwalt und Experte für Internetrecht. Den Ruf einiger Datenschützer nach stärkerer Regulierung sieht er kritisch. „Juristisch gibt es wenig Schranken, die das Ausgoogeln der Bewerber einschränken.“ Das Anti-Diskrimierungsgesetz verbiete es zwar, einen Bewerber wegen seiner Religion oder sexuellen Ausrichtung abzulehnen. Allerdings dürfte es abgelehnten Bewerbern schwer fallen, einen Verstoß gegen das Gesetz nachzuweisen, wenn bei dem Bewerbungsgespräch nicht gerade die Ausdrucke entlarvender Internetseiten auf dem Tisch liegen.

Aber auch der Arbeitgeber kann sich auf geltendes Recht berufen. „Was im normalen Leben gilt, trifft auch auf das Internet zu“, sagt Anwalt Härting. Wenn ein Bewerber falsche Informationen über sich im Internet publiziert, mit unwahren Angaben zu seinem Lebenslauf oder nicht vorhandenen akademischen Titeln, um sich so einen neuen Job zu erschleichen, könnte ihm das als arglistige Täuschung ausgelegt werden. Selbst dann, wenn die Seite nicht zur Bewerbung gehört, man sie aber dennoch quasi zwangsläufig finden musste.  

Kurt Sagatz

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Aus der Ausgabe 7/2008


 
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