Entspannt bis zum Endspiel
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Gemeinschaftserlebnis: Public Viewing während der Fußball-WM 2006 in Berlin Foto: ddp
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Juan Carlos del Risco freut sich schon auf die Fußball-Weltmeisterschaft im Sommer. Der Besitzer des Lokals „La Lucuma“ am Arkonaplatz in Berlin-Mitte hofft, dass seine Gäste die WM nicht zu Hause verbringen, sondern auch während der Spiele zu ihm in die lateinamerikanische Bodega kommen, Wein und Kaffee genießen und gemeinsam die Tore feiern. Nur dafür hat er sich einen Fernseher gekauft, den er an der Wand seines Lokals anbringen wird. „Ich hoffe, dass der Arkonaplatz dadurch ein bisschen attraktiver wird, und natürlich auch, dass noch mehr Leute meinen Laden kennen lernen“, sagt del Risco.
Eine Leinwand im Biergarten oder ein Fernseher an der Wand: Spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland gehört das öffentliche Schauen – das Public Viewing – zum Wettbewerb dazu. Und auch in diesem Jahr wollen Gastwirte in Berlin von der Fußballbegeisterung und dem Durst der Fans profitieren. Wer allerdings wie del Risco, ein Public Viewing veranstalten will, dem rät der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), einige Regeln zu beachten, „damit die Gastgeber nicht ins Abseits geraten.“
Für die TV-Übertragung in der Gastronomie muss keine Gebühr gezahlt werden
GEZ, Gema und FIFA sind die drei Organisationen, an denen sich der fußballbegeisterte Gastronom orientieren muss. Wer zum ersten Mal ein Empfangsgerät bereitstellt, muss es bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anmelden. Soll das Gerät nur für die Fußball-WM zur Verfügung stehen und danach wieder abgeschafft werden, wird die Gebühr nur für diesen Zeitraum fällig. Da die Anmeldung jedoch immer nur für ganze Monate möglich ist, müssen für die WM vom 11. Juni bis zum 11. Juli die Monate Juni und Juli bezahlt werden. Pro Monat beträgt die Gebühr für ein Fernsehgerät aktuell 17,98 Euro, am Ende werden also 35,96 Euro fällig. Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie „als gesonderte Hör- oder Sehstellen“ betrieben werden, teilt die GEZ mit. Wer also innen einen Fernseher und außen noch eine Leinwand aufstellt, zahlt doppelt.
Bei den Übertragungen der Spiele ist es selten still. WM-Songs, Nationalhymnen und in den Pausen Werbung mit Musik werden regelmäßig eingespielt. Deshalb hat die Gema als Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte urheberrechtliche Ansprüche. Wer noch keine Gema-Lizenz für die Fernsehwiedergabe hat und nur zur Fußball-WM einen Fernseher oder eine Leinwand aufstellt, muss dies der Gema mindestens drei Tage vorher anzeigen. Da die Lizenzierung im Rahmen der WM-Übertragungen von verschiedenen Faktoren abhängt, rät die Gesellschaft, sich vorher bei der zuständigen Bezirksdirektion kundig zu machen, welcher Tarif gilt. Einfacher haben es Mitglieder des Dehoga, denn dieser hat für seine Mitglieder Sonderkonditionen bei der Gema ausgehandelt. So zahlen Dehoga-Mitglieder in der Zeit der Fußball-WM für ein Fernsehgerät bis zu 42 Zoll rund 20 Euro und für einen Großbildschirm je nach Größe rund 77 bis 115 Euro.
Juan Carlos del Risco
Adresse: Granseer Straße 8,
10435 Berlin
Mitarbeiter: 3
Umsatz: k. A.
Telefon: 030 / 54 71 33 26
Für Verwirrung sorgte in der Vergangenheit die Lizenzierungspflicht beim Weltfußballverband FIFA. Dieser hält nämlich die Übertragungsrechte für die WM und will kontrollieren, wer damit Geld verdient. Sowohl für kommerzielle als auch für nicht-kommerzielle öffentliche Vorführungen verlangt die FIFA auf ihrer Internetseite die Einholung einer Lizenz. „Diese Praxis ist für Veranstaltungen, bei denen ein Eintrittsgeld verlangt wird, nicht zu beanstanden“, heißt es in einem Papier der Rechtsanwaltskanzlei Härting aus Berlin. Die Lizenzen für Veranstaltungen ohne Eintrittsgeld seien dagegen mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz nicht vereinbar. Das heißt im Klartext: „Veranstalter, die ohne Erhebung eines Eintrittsgeldes WM-Spiele öffentlich zeigen möchten, brauchen hierfür keine FIFA-Lizenz“, so die Anwälte. Auch die Dehoga teilt mit, dass „für die TV-Übertragung in Hotellerie und Gastronomie grundsätzlich weder eine Gebühr gezahlt noch eine Lizenz beantragt werden“ muss. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgelder verlangt, Sponsoren eingebunden oder indirekt durch höhere Getränkepreise oder einen Verzehrzwang an der Veranstaltung mitverdient wird.
Für das kleine Public Viewing, wie del Risco es plant, ist der Dienstweg bei der diesjährigen WM also nicht allzu lang. So fehlt zum perfekten Fußballvergnügen nur noch ein Sieg der richtigen Mannschaft. Die Spieler seines Heimatlandes Peru haben es nicht geschafft, sich für die WM zu qualifizieren – deshalb drückt del Risco nun den Deutschen die Daumen.
Ulrike Thiele
Aus der Ausgabe 5 / 2010
