Nur heiße Luft

Das Heizpilzverbot verärgert die Wirte in den Innenstadtbezirken. Der Nutzen ist fraglich: Elektrostrahler bleiben weiterhin erlaubt
Teures Gesetz: Peymann Weimann muss bis zu 15 Heizstrahler austauschen.
Foto: Thilo Rückeis

Peymann Weimann, der erst 24-jährige Wirt des Café Solo in Wilmersdorf, ist sauer auf die Ämter: „Schon das Rauchverbot war ein enormer Eingriff, und jetzt darf ich meinen Gästen draußen nicht mal mehr einen warmen Platz bieten.“
Ab Januar wollen fünf Innenstadtbezirke die Heizpilze verbieten, unter denen viele Gäste auch an kalten Tagen gern vor den Cafés sitzen. Gegen die Geräte spricht der Klimaschutz: Die meisten Strahler werden mit Gas beheizt. Bei der Verbrennung entsteht Kohlendioxid.

Peymann Weimann besitzt insgesamt 15 Gasheizstrahler. Das Café Solo hat noch Filialen in Charlottenburg und Zehlendorf. Jeder Heizpilz habe ihn rund 300 Euro gekostet, sagt Weimann. Für die beiden Cafés, die in der geplanten Verbotszone liegen, will er jetzt Elektrostrahler kaufen. Sie kosteten noch mehr als die Gasgeräte und würden außerdem viel Strom verbrauchen, sagt der Wirt: „Das wird teuer, aber ich muss es tun. Die Konkurrenz schläft nicht.“

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Das Verbot wird in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Pankow und Tempelhof-Schöneberg gelten. In Pankow sind Heizpilze eigentlich schon seit Februar tabu. Einige Wirte haben aber alte Genehmigungen, die erst jetzt auslaufen. Und manche Lokale im Szeneviertel Prenzlauer Berg ignorieren das Verbot ganz einfach. Zehn Bußgeldverfahren laufen aktuell, weiß Jens-Holger Kirchner (Grüne), Stadtrat für öffentliche Ordnung. „Es ist alles eine Frage der Dosis“, sagt Kirchner. Hätten sich die Wirte mit je ein bis zwei Strahlern begnügt, „wäre das nie ein Problem geworden“. Der Grüne begründet das Verbot in seinem Bezirk mit einer Vorschrift für die Straßensondernutzung, die „unzumutbare Emissionen“ untersagt. Andere Bezirke planen keine Verbote. Marzahn-Hellersdorf etwa „hat schon abgewunken“, sagt Kirchner. Dort gebe es nur 70 Schankvorgärten. Viele lägen auf Privatgrundstücken, wo die Vorschriften nicht gelten.

Hätten sich die Wirte mit weniger Strahlern begnügt, wäre ein Verbot nicht nötig

Im Abgeordnetenhaus scheiterten die Grünen gerade mit einem Antrag für ein berlinweites Verbot von Gas- und Elektroheizungen im Freien. Die Fraktion wollte dafür das Energiespargesetz ändern, das auch für gastronomisch genutzte Privatgelände gilt. Grünen-Umweltexpertin Felicitas Kubala nennt den Kohlendioxidausstoß „einen Irrsinn“, auch elektrische Strahler seien „extrem ineffizient“. Den anderen Fraktionen ging das zu weit. Die FDP nennt ein Verbot „lächerlich“, die Schätzungen zum CO2-Ausstoß seien „drei- bis fünffach überhöht“.

Viele Heizpilzgegner zitieren Berechnungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). Danach stößt ein Gerät stündlich bis zu 3,5 Kilo CO2 beziehungsweise 2000 Kilo pro Jahr aus – genauso viel wie ein Auto, das 12 000 Kilometer fährt. Die Zahl der Strahler in Berlin schätzen die Grünen auf 5000.

Für übertrieben und unbelegt hält dies Michael Schulz. Seine Firma „Schulz Heizpilze“ verleiht und verkauft die Strahler seit 1997. Kunden sind vor allem Lokale. Heizpilze kommen aber auch vor dem Hotel Adlon zum Einsatz oder beim Auswärtige Amt, das so seine Wachleute wärmt. Der Unternehmer meint, dass man die Zahl der Heizpilze auch begrenzen könne, indem man einen Abstand von jeweils vier Metern vorschreibe. Denkbar seien auch „Hinweisschilder für Kunden und Merkblätter fürs Personal“, damit die Geräte wenig benutzt werden. Falls seine Vorschläge keinen Anklang finden, will Schulz notfalls auch rechtlich gegen das Verbot vorgehen.

Mit Klagen droht auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Berlin. Die Erfolge beim Nichtrauchergesetz zeigten, dass „Gegendruck zielführend ist“, sagt Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder. Es genüge, die Zahl der Heizpilze zu beschränken.
Etienne Halmagrand vom Café de Paris am Kollwitzplatz hat seine Strahler bereits im Oktober abgebaut. Ihm waren 10 000 Euro Bußgeld angedroht wurden. „Ich fühle mich als Opfer“, sagt der Wirt. Warme Decken für Plätze im Freien lehnt er aus hygienischen Gründen ab: „Die müssten ja ständig gereinigt werden.“ Elektrostrahler sind ihm zu teuer.

Erlaubt bleiben diese zumindest: „Unzumutbare Emissionen“ seien bei Strom schwer nachzuweisen, gibt Stadtrat Kirchner zu – vor allem, wenn Ökostrom genutzt werde. Händler Schulz verlangt 320 Euro für Elektrogeräte mit zwei Kilowatt (kW). Kunden bräuchten aber sechs bis sieben Stück davon, um die übliche Heizpilzleistung von 13 kW zu erreichen. Erlaubt sind wohl auch weiterhin gasbetriebene Infrarotstrahler, die an der Hauswand befestigt werden: Schließlich fällt die eigene Wand nicht unter die Vorschriften zur Straßennutzung. Allerdings koste bereits ein 7-kW-Infrarotmodell 450 Euro.

Cay Dobberke


Aus der Ausgabe 10 / 2008

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