Günstiger Anhang

Passt eine Ladung mal nicht in den Firmentransporter, braucht man nicht gleich einen größeren. Anhänger sind meist die bessere Lösung
Voll beladen: Bei manchen Einkäufen ist es besser, ein bisschen mehr Platz als den Kofferraum zu haben Foto: Torsten Silz/ddp
Auch bei gut ausgestatteten Fuhrparks passiert es hin und wieder, dass ein groß dimensioniertes oder besonders schweres Ladegut mit den vorhandenen Fahrzeugen beim besten Willen nicht zu transportieren ist. Sind das seltene Einzelfälle, kann es vernünftig sein, einen Spediteur zu beauftragen. Passiert es öfter, empfiehlt es sich, den Fuhrpark durch einen geeigneten Anhänger zu ergänzen.

Diese Frage stellt sich auch, wenn man beim Kauf eines Transporters erkennt, dass für die Mehrzahl der Transportaufgaben eigentlich ein kleines und preiswertes Fahrzeug reicht. Hat man für Situationen, in denen der Laderaum oder die Nutzlast nicht reichen, einen Anhänger zur Verfügung, kann das sehr viel wirtschaftlicher sein als ein großes und damit teures Fahrzeug, dessen Kapazitäten aber nur selten genutzt werden. Anhänger kann man kaufen, leasen oder ganz nach Bedarf auch kurzfristig mieten.

Voraussetzung in allen Fällen ist allerdings, dass man auch über ein passendes Zugfahrzeug mit Anhängerkupplung verfügt. Die gibt es sowohl als starre, fest montierte als auch als abnehmbare Kupplung. Außerdem sollte man wissen, dass zumindest einer der Kraftfahrer im Betrieb auch den passenden Führerschein zum Fahren mit Gespannen hat.

Denn während man mit dem alten Führerschein der Klasse 3 alle einachsigen Anhänger und Tandem-Achser mit Kraftfahrzeugen bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ziehen darf, setzt der neue EU-Führerschein hier engere Grenzen. So erlaubt die Klasse B Zugfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Anhänger mit maximal 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht und nur unter besonderen Bedingungen auch mit mehr als 750 Kilogramm. Für solche Anhänger gibt es nämlich die spezielle Führerscheinklasse BE.

Schließlich muss in allen Fällen entschieden werden, welche Art von Anhänger man anschafft. Wird der nur gemietet, so kann man diese Entscheidung in aller Regel ganz nach dem aktuellen Bedarf treffen. Wird er dagegen geleast oder gekauft, sollte man genau überlegen, für welche Fälle ein Anhänger voraussichtlich eingesetzt werden muss. Denn beim Blick auf das Anhänger-Angebot stellt man schnell fest, dass es eine überraschende Vielfalt dieser Transportgeräte gibt.
Einachser oder Tandem-Anhänger, gebremst oder ungebremst, Tieflader oder Hochlader, offener, Deckel- oder Koffer-Anhänger, Aluminium-, Stahl- oder Holz-Ausführung, Dreiseitenkipper oder Rückwärtskipper, Spezialanhänger etwa zum Auto-, Motorrad-, Boots- oder Tiertransport, Drehschemel-Trailer, Kühl- oder Marktanhänger – so wie es eine bunte Palette von Transportern für jede Transportaufgabe gibt, gibt es auch eine entsprechend breite Auswahl an Anhängern.

Wenn es nicht gerade um Spezialaufgaben geht, kann bereits ein offener ungebremster Einachsanhänger, wie man ihn für Nutzlasten zwischen 250 und 600 Kilogramm für Preise zwischen 600 und rund 1000 Euro bekommt, ausreichend sein. Muss das Ladegut vor Wind und Wetter geschützt werden, empfiehlt sich ein Anhänger mit Plane, der um die 1000 Euro kostet. Ab 1000 bis 1600 Euro investieren muss man, wenn der offene Anhänger gebremst wird und Nutzlasten zwischen 800 und 1200 Kilogramm befördert werden. Mit Plane werden in diesem Fall ab 1600 bis rund 2500 Euro fällig. Wenn es gilt, das Ladegut in einem geschlossenen Kasten auch vor unerlaubtem Zugriff zu schützen, werden ab 2200 Euro fällig.

Je spezieller die Transportaufgaben werden, desto mehr muss man für Sondermodelle ausgeben, die Anhängerhersteller ganz individuell fertigen.

Oft ist es mit dem Anhängerkauf allein nicht getan. Denn je nach Transportaufgabe ist Zubehör von Rampen über Zurrgurte bis zu Schlössern, Stützrädern und Stützen oder Reserverädern erforderlich. Und sowohl Planenanhänger als auch Kastenanhänger bieten sich natürlich als attraktive Werbeträger für die Firma an, wofür man allerdings auch einige Euro in die Hand nehmen muss. Die Mittel zum Anhängerkauf müssen allerdings nicht immer bar verfügbar sein.

Denn ebenso wie alle Autohersteller bieten auch Anhängerlieferanten verschiedenste Finanzierungsmodelle für ihre Produkte an. Und ebenso wie bei Autos gibt es zudem auch Anhänger als Gebrauchtfahrzeuge. Übrigens: Wie Autos müssen auch Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Die erste Hauptuntersuchung ist 36 Monate nach der Erstzulassung fällig, die weiteren dann im Abstand von 24 Monaten.

Auch Steuern werden für Anhänger fällig, und zwar pro 200 Kilogramm Gesamtgewicht 7,46 Euro. Und schließlich müssen auch Anhänger versichert werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung. Freiwillig abgeschlossen werden können Teil- und Vollkaskoversicherung. Übrigens – ein abgestellter Anhänger gilt nicht als Kraftfahrzeug. Bei einem eventuellen Schaden tritt die private Haftpflichtversicherung ein.  Ingo von Dahlern

 
Anhänger Fahrtipps

Ein Gespann verhält sich anders als ein Solofahrzeug. Beim Fahren mit Anhänger muss man die größere Länge des Gespanns berücksichtigen. Das heißt: geringere Beschleunigung und längere Bremswege. Deshalb ist rechtzeitiges Bremsen wichtig. Bei Modellen mit Auflaufbremse sollte man sanft beginnen und dann kräftiger auf die Bremse treten.

Für die Stabilität des Gespanns ist der richtige Reifendruck beim Zugfahrzeug und beim Anhänger besonders wichtig. Ebenso wichtig ist eine vernünftige Lastverteilung zwischen Zugfahrzeug und Hänger und auf dem Hänger selbst. Die Ladung sollte gleichmäßig über die Achse verteilt werden. Hecklastig und einseitig beladene Anhänger sind ein Sicherheitsrisiko. Vermeiden sollte man Fahrten mit leerem Zugwagen und voll beladenem Anhänger. Ist das nicht möglich, dann darf ein solches Gespann nur langsam fahren.

Ebenso wichtig wie die ordentliche Lastverteilung ist die Sicherung der Ladung durch festes Verzurren. Auch wenn ein Kastenanhänger dazu verlockt, Ladegut einfach hineinzuwerfen – auch hier darf man die Ladungssicherung nicht vergessen.

Gefährlich wird es, wenn das Gespann ins Schlingern gerät. Die früher oft gegebene Empfehlung, das Gespann dann durch kräftiges Beschleunigen zu „strecken“, ist falsch und extrem gefährlich. Schlingernde Gespanne müssen sanft abgebremst werden. Zahlreiche Zugfahrzeuge mit Fahrdynamikregelung (ESP) verfügen zudem über eine Gespannstabilisierung, die das Schleuderrisiko erkennt und das Gespann automatisch stabilisiert und abbremst. Wer mit Anhängern mit Plane unterwegs ist, sollte auf den Wind achten. Wird der stärker, sollte man das Tempo reduzieren und bei Sturm anhalten.

Eine Herausforderung für Gespannfahrer ist das Rangieren und Rückwärtsfahren. Das sollte man rechtzeitig üben. Wem die nötige Erfahrung fehlt, sollte bei speziellen Fahrtrainings, zum Beispiel beim ADAC, das Fahren mit Anhänger in Ausnahmesituationen üben.
Wichtig vor jeder Fahrt ist ein sorgfältiger Anhängercheck. Regelmäßig sollte man die Radmuttern und den Reifendruck kontrollieren. Vor jeder Fahrt: Sitzt die Kupplung richtig, ist die Handbremse gelöst, sind die Bremskeile entfernt und gesichert, Stützräder und Stützen angehoben, Klappen, Deckel und Planen ordentlich geschlossen, funktioniert die Beleuchtung? Bei gebremsten Anhängern wichtig: die Kontrolle des Abreißseils. ivd

 
Tempolimit

Normalerweise gilt für Gespanne eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es aber möglich, die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu erhöhen. Hintergrund dieser Verordnung ist die technische Fortentwicklung der Fahrzeuge im Bereich der Sicherheitstechnik.

Für Fahrten mit Tempo 100 müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgerüstet sein. Der Anhänger muss für Tempo 100 geeignet sein, was seit dem 1.1.1990 gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei älteren Fahrzeugen ist eine Hersteller- Freigabe nötig. Die Reifen am Anhänger müssen für Geschwindigkeiten bis mindestens 120 km/h zugelassen und dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.
Außerdem müssen durch spezielle Formeln festgelegte Massenverhältnisse von Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden, über die unter anderem die Prüfstellen informieren können, die auch die entsprechenden Eintragungen in die Fahrzeugpapiere vornehmen. Und schließlich muss der Anhänger am Heck mit einer gesiegelten „Tempo 100“-Plakette gekennzeichnet sein.


Aus der Ausgabe 5 / 2008
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