Unmoralisches Angebot
|
Die Folgen eines Autounfalls machen viel Mühe: Für den Geschädigten zahlt es sich trotzdem aus, die Abwicklung des Schadens selber in die Hand zu nehmen. Foto: ddp |
Zum Glück gibt es bei den meisten Verkehrsunfällen nur mehr oder weniger umfangreiche Blechschäden. Aber selbst dann, wenn es nur ein paar kleine Beulen sind – Unfälle sind ärgerlich. Ihre Regulierung ist mit viel Bürokratie verbunden, die Reparaturarbeiten mit diversen Kosten und hohem Zeitaufwand.
Wenn da die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vorschlägt, die gesamte Regulierung des Schadens für den Geschädigten zu übernehmen, dann ist das auf den ersten Blick ein durchaus verlockendes Angebot. Der Geschädigte muss sich dann um nichts kümmern, braucht weder einen Anwalt noch einen Gutachter und muss sich auch nicht auf die Suche nach einer Reparaturwerkstatt machen. Und schon nach ein paar Tagen, in denen er ganz unbürokratisch auch noch ein Ersatzfahrzeug bekommt, wird ihm das reparierte Fahrzeug frisch gewaschen und poliert wieder vor die Tür gestellt.
Ein toller, ja geradezu optimaler Service der gegnerischen Versicherung ist das, denken da die meisten Betroffenen und viele willigen bereits nach einem kurzen Gespräch mit dem betont freundlichen Sachbearbeiter der Versicherung des Unfallgegners ein, denn diese Art der Schadenregulierung wirkt auf sie ausgesprochen bequem. Vermutlich machen sie damit jedoch einen folgeschweren Fehler – und das, ohne es auch nur im Geringsten zu ahnen.
Vorsicht!Nicht jede Versicherung lässt ein neutrales Gutachten erstellen
Das allerdings erkennen sie manchmal erst nach Monaten oder gar Jahren. Beispielsweise dann, wenn sich einige Zeit nach der Reparatur plötzlich Mängel zeigen, die auf eine möglicherweise nicht ganz einwandfreie Reparatur hinweisen. Oder wenn sich zeigt, dass nachgebessert werden muss und die für die Reparatur und die damit verbundene Garantie verantwortliche Werkstatt nur schwer zu ermitteln ist oder im schlimmsten Fall gar nicht mehr existiert.
Besonders kritisch wird es, wenn das Auto später verkauft werden soll und der über den reparierten Unfall informierte Käufer nach einem Schadengutachten fragt, mehr über die damaligen Unfallschäden und die Höhe der Wertminderung wissen will. Dann stellen viele verblüfft fest, dass über die Wertminderung gar nicht gesprochen wurde. Und die Nachfrage bei der für die Schadenregulierung verantwortlichen Versicherung kann dann ergeben, dass überhaupt kein Schadengutachten erstellt wurde, denn man habe sich ja damals damit einverstanden erklärt, dass der Unfall lediglich durch Fotos dokumentiert werde.
Dann wird plötzlich klar, dass man nach dieser scheinbar unkomplizierten Art der Schadenregulierung schlechte Karten hat. Und die können noch viel schlechter werden: Nämlich dann, wenn ein vor dem Verkauf befragter Sachverständiger feststellt, dass die Unfallreparatur damals nicht in allen Punkten fachgerecht erledigt wurde.
Das allerdings ohne Unfallgutachten zu beweisen, ist in aller Regel unmöglich. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass sich die verantwortliche Versicherung kulant zeigt. Oft sperrt sie sich aber auch – und dann steht ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang und möglicherweise hohen Kosten an. Denn die jetzt erforderlichen Gutachten und Anwaltskosten muss der Geschädigte aus eigener Tasche bezahlen.
Das wäre vermeidbar gewesen, hätte er nicht das so verlockend anmutende Angebot der gegnerischen Versicherung angenommen, sondern ganz konsequent die rechtlichen Möglichkeiten genutzt, die er als Geschädigter hatte.
Dazu gehört das Recht, einen Gutachter und einen Anwalt zu beauftragen, für deren Kosten die gegnerische Versicherung aufkommen muss, eine Werkstatt der eigenen Wahl zu beauftragen und über Art und Umfang der nötigen Reparaturen mitzubestimmen. Möglich ist auch, in den Genuss einer Wertminderung zu kommen oder Nutzungsausfall geltend zu machen, weil man auf einen Mietwagen verzichtet hat.
Geschädigte dürfen einen Anwalt beauftragen. Die Kosten trägt die Versicherung
Das alles sind Positionen, die bei der Versicherung des Unfallgegners Kosten verursachen. Und nun wird einem auch klar, warum diese so schnell wie möglich nach dem Unfall ihr freundliches Regulierungsangebot unterbreitete: aus reinem Selbstinteresse. Schließlich soll der Schaden so kostengünstig wie möglich reguliert werden – ohne Gutachter, ohne Anwalt, mit preiswerten Partnerwerkstätten, deren Existenz entscheidend davon abhängt, dass Versicherungen sie mit genügend Reparaturaufträgen versorgen und mit billigen Mietwagen, weil Versicherungen gute und vor allem regelmäßige Auftraggeber sind. Und je unerfahrener der Geschädigte ist, desto größer sind die Chancen, dass er viele Rechte nicht geltend macht, weil er sie gar nicht kennt.
Unabhängige Schadenregulierungs-Experten raten deshalb Geschädigten, in Haftpflichtfällen konsequent ihre Rechte wahrzunehmen. Das macht dann zwar etwas mehr Mühe als verlockende Rundum-sorglos-Angebote, ist aber in letzter Konsequenz für den Geschädigten der erfolgreichere Weg. Allerdings sollte man bei der Wahl von Kfz-Sachverständigen und Anwälten darauf achten, dass diese auch unabhängig sind und nicht Partner von Versicherungen. Und wichtig bei Anwälten ist zudem, dass diese auch ausgewiesene Experten im Verkehrsrecht sind.
Notwendig sind solche Experten vor allem in Fällen, in denen Personen verletzt wurden. Denn es passiert oft, dass sich eine anfangs harmlos erscheinende Verletzung später als schwerer Dauerschaden erweist. Wer der Versicherung deshalb nach einem Unfall ohne Anwalt leichtfertig unterschreibt, dass alle Schäden geregelt sind und diesen Irrtum erst später erkennt, kann sich so geradezu ins Unglück stürzen.
Von Beginn an durch Gutachter und Anwälte unterstützt, schaffen Unfall-Geschädigte dagegen beste Voraussetzungen dafür, nicht Opfer des Schadenmanagements der gegnerischen Versicherung zu werden, die angesichts sinkender Prämien heute auch die letzte Möglichkeit auszuschöpfen versucht, Unfallschäden so preisgünstig wie möglich zu regulieren.
Übrigens: Eine weitere Chance der Versicherer, schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, sind die Notrufsäulen an den Autobahnen. Wer sie benutzt, wird direkt verbunden. Die Gesellschaften haben die Geräte vor Jahren gekauft.
Ingo von Dahlern
Aus der Ausgabe 4 / 2009
