Rückenwind für Unternehmer

Wer Finanzierungspartner mit ins Boot holt, schafft Sicherheiten – und erhöht so auch seine Chance auf Bankkredite
Ist auf der Suche nach Kapitalgebern fündig geworden: Askania-Chef Leonhard R. Müller Foto: Thilo Rückeis

Die meisten Unternehmen haben „gute“ Kunden, also solche, die viel kaufen, und „sehr gute“ Kunden, sprich solche, die sehr viel kaufen. Beim Unternehmen Askania Uhren gibt es „gute“ Kunden und den „Freundeskreis Askania“. Diese Gruppe treuer Kunden besitzt nicht nur mehrere Uhren des Berliner Unternehmens, sondern ist gleichzeitig sein Geldgeber. Die „Freunde“ haben eigens eine Beteiligungsgesellschaft, die „Askania Beteiligungs GbR“, gegründet, über die sie Beträge ab 5000 Euro investieren.

Askania-Chef Leonhard R. Müller erzählt gerne von den „privaten Investoren“. Erstens schmeichelt es ihm, wenn seine Kunden dem Unternehmen so viel Vertrauen schenken. Zweitens bringen sie Kapital in die Kasse. Allerdings weiß Müller auch, dass das Modell nur ein ergänzendes Finanzierungsinstrument sein kann. Für die großen Summen braucht man institutionelle Finanzierungspartner. Und so ist das Gros des Kapitals bei der Neugründung des einstigen Traditionsunternehmens vor fünf Jahren aus anderen Quellen geflossen: Zum einen gewährten die Hausbanken, Commerzbank und Berliner Sparkasse, Fremdkapital. Zum anderen nahm Askania Beteiligungskapital in Höhe einer „hohen sechsstelligen Summe“ auf. Das Besondere daran: Beide Investments wurden mit Hilfe von Förderinstituten getätigt: Für die Darlehen bürgte die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg (BBB), als Beteiligungskapitalgeber fungierte die mit der BBB verbundene Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg (MBG).

Wir sind unabhängig von der wirtschaftlichen Situation für den Mittelstand aktiv

Müller finanzierte sein Vorhaben als die Konjunktur brummte. Schon damals waren öffentliche Fördermittel ein häufig genutzter Baustein im Finanzierungsmix. Jetzt aber, während der Krise, sind derartige Mittel noch häufiger gefragt. Der Hauptgrund dafür ist die derzeit restriktive Kreditvergabe der Banken. Zwar werden die Kreditinstitute nicht müde, zu betonen, dass es keine Kreditklemme gebe, und von einem Zusammenbruch der Kreditversorgung kann auch (noch) keine Rede sein. Dennoch kommen Unternehmer immer wieder mit ganz ähnlichen Erfahrungen aus ihren Gesprächen mit den Beratern der Hausbanken heraus: Geld bekommt nur, wer eine 1a-Bonität vorweisen kann. Ist das Rating indes mittelmäßig oder kann der Kunde die gewünschten Sicherheiten nicht aufbringen, fällt die Kreditentscheidung negativ aus. Askania-Chef Müller bestätigt: „Obwohl ich persönlich gebürgt und eigenes Vermögen eingebracht hatte, verlangten die Hausbanken weitere Sicherheiten“.

Anders die Bürgschaftsbank: Sie stellt ihre Leistung auch während der Krise in vollem Umfang zur Verfügung. „Wir sind unabhängig von der wirtschaftlichen Situation für den Mittelstand aktiv“, betont Waltraud Wolf, Geschäftsführerin der Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg und Vorsitzende des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB). Für Wolf ist ein „weiter so“ in der aktuellen Situation aber noch zu wenig. Weil das „Besicherungsbedürfnis der Hausbanken seit Beginn der Finanzkrise besonders ausgeprägt ist“ hält sie „eine deutliche Stärkung des Bürgschaftsinstrumentariums“ insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen für notwendig.

Bei stillen Beteiligungen sind wir frei in unseren Entscheidungen

In der sogenannten Hamburger Erklärung vom Herbst letzten Jahres und einer erneuten Presseerklärung Anfang dieses Jahres fordert der VDB die Politik daher auf, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu gehören insbesondere die Anhebung der maximalen Bürgschaftsquote von 80 auf 90 Prozent und der Bürgschaftsobergrenze von einer auf zwei Millionen Euro. Werden die Forderungen erhört, „können wir unsere Fördermöglichkeiten zugunsten der mittelständischen Wirtschaft noch weiter ausbauen“, so Wolfs Hoffnung. Den Unternehmern kann das  nur recht sein. So erhalten sie Zugang zu zwei der wichtigsten Finanzierungsinstrumente: Bürgschaften und Beteiligungskapital.  Wer eine Bürgschaft in Anspruch nimmt, ermöglicht oft erst, überhaupt Kapital von Banken oder anderen Finanzpartnern zu erhalten. Meist wird das Kapital zudem ohne Stellung weitreichender Sicherheiten und zum Teil zu Vorzugskonditionen gewährt. Und das gilt nicht nur bei der Finanzierung von Fremdkapital, sondern auch für Leasingfinanzierungen oder stille Beteiligungen.

Natürlich engagiert sich die BBB nicht blind und in allen Fällen. Bevor sie zusagt, prüft sie immer, ob das zu finanzierende Projekt betriebswirtschaftlich sinnvoll ist und das zu unterstützende Unternehmen positive Zukunftsaussichten erkennen lässt. Kommt die Bürgschaftsbank zu dem Schluss, dass beides zutrifft, fördert sie sowohl Existenzgründer als auch etablierte Unternehmen, die sich  auf Wachstumskurs befinden. Gleiches gilt für die MBG, die Kapital nur dann bereitstellt, wenn der Businessplan stimmig ist. „Die Gesellschaft will ihr Geld ja nicht verlieren“, sagt Müller, der deshalb Verständnis dafür hat, dass man in der Entscheidungsphase über den ein oder anderen Punkt diskutiert, das ein oder andere Vorhaben auch mal revidiert habe. Dafür sei die MBG mit ihrem Engagement aber auch „bis an die Schmerzgrenze des Möglichen gegangen“, lobt Müller.

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Web: www.askania-uhren.de

Die Prüfungen sollten also niemanden von der Idee abschrecken, Beteiligungskapital hereinzunehmen. Eine hohe Eigenkapitalquote ist im Hinblick auf das Rating und die Abhängigkeit der Zinshöhe vom Rating absolut erstrebenswert. Allerdings sollte man sich seinen Beteiligungskapitalgeber in Ruhe aussuchen. Denn die Ausgestaltungsformen und Konditionen der vielen auf dem Markt vorhandenen Gesellschaften unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander.

Und nicht jeder Punkt im Vertrag gereicht dem Kunden zum Vorteil. So sind offene Beteiligungen gerade von inhabergeführten Unternehmen häufig nicht erwünscht, weil die kapitalgebende Gesellschaft nach außen auftritt. Mehrheitsbeteiligungen haben den Nachteil, dass der Investor recht umfangreiche Mitspracherechte erhält. Für Mittelständler geeigneter sind folglich stille, beziehungsweise Minderheitenbeteiligungen, wie sie zum Beispiel die MBG eingeht. „Das hat den Vorteil, dass wir frei in unseren Entscheidungen sind“, erzählt Müller.

Sabine Hölper


Aus der Ausgabe 4 / 2009

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