Achtung vor dem Kleingedruckten
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Genau hinschauen: Wer Nebenabreden zum Kreditvertrag bricht, riskiert die sofortige Kündigung. Foto: Kitty Kleist-Heinrich |
Als Hanno Pottermann (Name von der Redaktion geändert) vor drei Jahren als Nachfolger in ein renommiertes mittelständisches Unternehmen eintrat, musste er zur Finanzierung Kredite aufnehmen. Bei der Unterzeichnung der Verträge setzte er seine Unterschrift auch unter einen Passus, der Pottermann bis zum Ende der Kreditlaufzeit verpflichtet, Jahr für Jahr eine gewisse Ertragskraft des Unternehmens sicherzustellen. Sollte er das festgesetzte Ziel einmal nicht erreichen, so stand weiter im Kleingedruckten, werde sich die Hausbank vorbehalten, einen Berater in das Unternehmen zu schicken.
Pottermann hat damals so genannte Covenants unterschrieben. Das sind Klauseln, die den Schuldner verpflichten, gewisse Kennzahlen einzuhalten oder bestimmte Informationen vorzulegen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, behält sich das Kreditinstitut Sanktionen vor, die bis hin zur Vertragskündigung reichen.
Einige Banken und Sparkassen vereinbaren bereits seit Jahren Covenants. Allerdings wurden die Vereinbarungen bislang eher sporadisch in die Verträge aufgenommen. Außerdem handelte es sich dabei häufig um so genannte „Covenants light“, also leicht einzuhaltende Abreden. In Zukunft aber, so glauben Experten, wird die Bedeutung von Covenants deutlich zunehmen. „Es werden mehr und schärfere Covenants vereinbart“, prophezeit etwa Benedikt Hohaus, Rechtsanwalt bei der Kanzlei P+P Pöllath + Partners mit Sitz in Berlin, München und Frankfurt am Main.
So werden zwar auch in Zukunft vor allem Finanzkennziffern wie der Verschuldungsgrad und die Höhe der Eigenmittel festgelegt. Häufig werden auch der Zinsdeckungs-, der Schuldendeckungs- und der Kapitaldienstdeckungsgrad vereinbart. Denn diese Klauseln können den Banken Auskunft darüber geben, ob der Kunde den Kapitaldienst wirklich leisten kann. Bei strukturierten Finanzierungen werde zudem der Zinsdeckungsgrad als Nebenabrede im Kreditvertrag verankert, sagt Moran.
Es ist gängige Praxis, dass die Zinsmarge mit den Graden der Covenants ansteigt
Aber die Fachleute gehen davon aus, dass künftig noch weitere Nebenabreden hinzukommen werden. Laut einer aktuellen Studie des Beratungsunternehmen Dr. Wieselhuber und Partner planen die Banker, häufiger die Obergrenze der erlaubten Ausschüttungen festzulegen oder die Unternehmer vor der Kreditvergabe zu verpflichten, aussagekräftige Liquiditätsmanagement- bzw. Controllingwerkzeuge zu implementieren. Ferner werden Kennzahlen wie dem Cash-flow oder der Gesamtkapitalrentabilität eine höhere Bedeutung zukommen. Noch gravierender als die Vereinbarung einer größeren Anzahl von Kennzahlen ist jedoch, dass die Kennziffern künftig enger gefasst werden, also viel früher greifen als heute. Selbst kleine Schwankungen können dann zum Covenants-Bruch führen.
Ein Grund für das strengere Vorgehen der Banken ist die Wirtschaftskrise, in deren Folge die Finanzwelt hohe Abschreibungen vornehmen musste. Als Reaktion darauf verleihen die Kreditinstitute entweder gar kein Geld mehr oder sie vergeben nur noch dann Darlehen an Unternehmen, wenn sie die damit verbundenen Risiken weitestgehend ausschließen können. Und genau das sollen Covenants leisten: Sie tragen dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Banken Rechnung und ermöglichen darüber hinaus eine risikoadäquate Konditionensteuerung.
„Es ist gängige Praxis, dass die Zinsmarge mit den verschiedenen Graden der Covenants ansteigt“, bestätigt Eduardo Moran, Leiter Financial Engineering Zentrale bei der Commerzbank AG. Mit anderen Worten: Je schlechter die Eigenkapitalquote oder der Zinsdeckungsgrad, desto höher die zu zahlenden Zinsen. Zwar spielen auch die Bonität, die Branchenzugehörigkeit, das zu finanzierende Projekt oder die zu stellenden Sicherheiten eine Rolle bei der Preisgestaltung. Dennoch gilt: Covenants verteuern die Kreditaufnahme.
» Implementierung von Liquiditätsmanagementtools
» Limitierung der Ausschüttungshöhe
» Mindest-Cash-flow
» Implementierung von speziellen Controllinginstrumenten
» Austausch im Management
» Weiterentwicklung der Führungsorganisation
» Gesamtkapitalrentabilität
» Absolute Entschuldung in Euro
» Gesellschafterwechsel
» Umsatzrentabilität
Allerdings pochen Berliner Institute wie die Sparkasse oder die Volksbank darauf, dass sie nur in Einzelfällen und bei großen Kreditvolumina Nebenabreden vereinbaren. So sagt ein Sprecher der Berliner Sparkasse, „dass Covenants keine gängige Praxis bei Finanzierungen von Gewerbekunden der Berliner Sparkasse sind, sondern nur im Rahmen der Betreuung größerer mittelständischer Firmenkunden in der Landesbank Berlin in Einzelfällen zur Anwendung kommen.“ Auch Moran räumt ein, dass „man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt“. Allerdings legt sich der Commerzbanker nicht fest, ab welcher Kreditsumme aus Spatzen Raben werden, sprich, ab welcher Darlehenssumme die folgenschweren Vereinbarungen eben doch getroffen werden; diese Entscheidung werde stets individuell gefällt. Nur so viel: Auch bei einem Kredit über 100 000 Euro sei die Vereinbarung von Nebenabreden durchaus möglich.
Es kann also jeden treffen. Und deshalb ist es auch jedem Unternehmer dringend anzuraten, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Dann nämlich bleibt noch Zeit, verschiedene Szenarien durchzurechnen, die die Folgen von Kennzahlenveränderungen aufzeigen. Und das kommt in den Kreditverhandlungen mit den Bankberatern gut an.
Es ist nämlich keineswegs so, dass der Kunde stillschweigend akzeptieren muss, was der Banker in den Vertrag diktiert. Vielmehr nimmt der Unternehmer mit seinem Verhalten Einfluss darauf, welche Abreden getroffen werden. Stellt er das Unternehmen zum Beispiel zu positiv dar – und das beobachten Experten häufig, besteht die Gefahr, dass die Messlatte zu hoch gehängt wird und der Unternehmer die Abreden nicht einhalten kann. „Besser ist, man diskutiert mit dem Bankberater über schlechtere Zahlen, als dass man später die Vereinbarung bricht“, sagt Volker Riedel, Autor der Wieselhuber-Studie.
Mit der Krise erfahren die Kreditnehmer, was passiert, wenn man Abreden bricht
Was bei einem Bruch der Convenants passiert, ist richtig unangenehm: Meist wird eine so genannte „Waiver“-Gebühr fällig. Zu deutsch: Der Kunde zahlt einen höheren Kreditzins. Außerdem verschärft die Bank die Informationspflichten oder verbietet die Auszahlung von Dividenden. Bei mehrmaligen Verstößen gehen die Sanktionen auch noch weiter. Häufig verlangt die Bank eine Nachbesicherung, erwartet, dass die Gesellschafter Eigenkapital nachschießen oder schickt Berater ins Unternehmen. Im schlimmsten Fall kündigt sie den Kredit.
Hinzu kommen haftungsrechtliche Probleme. Sobald das Management zusätzlich zum Covenants-Bruch Pflichten verletzt, sei es, dass kein Krisenfrüherkennungssystem existiert oder die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt wird, muss es damit rechnen, persönlich in die Haftung genommen zu werden. Unter Umständen wird der Unternehmer sogar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Nämlich dann, wenn er es versäumt, frühzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Und was der Sache zusätzliche Brisanz verleiht: All diese Unannehmlichkeiten kommen nicht immer erst dann auf eine Firma zu, wenn die Covenants tatsächlich gebrochen wurden. Ist eine so genannte „Material Adverse“-Klausel vereinbart, reicht für einen Kreditvertragsverstoß laut Benedikt Hohaus bereits eine „wesentlich nachteilige Verschlechterung der wirtschaftlichen und/oder finanziellen Lage des Kreditnehmers“ aus. „Dann muss das Unternehmen der Bank sofort Meldung machen“, sagt der Rechtsanwalt.
Aber auch ohne „Material Adverse“-Klausel ist es ratsam, die Hausbank bereits zu dem Zeitpunkt zu informieren, da ein Covenants-Bruch absehbar ist. Schließlich zeigen sich die Banken meist kooperativer, wenn der Kreditnehmer von sich aus und frühzeitig mit der unangenehmen Wahrheit herausrückt. Sich darauf verlassen, dass der Bankberater ein Auge zudrückt – so wie es in der Vergangenheit hin und wieder vorgekommen sein soll – oder den Bruch von Covenants gar auf die leichte Schulter nehmen, ist allerdings eine gefährliche Strategie. „Seit der Krise ist Schluss mit Covenants light“, so Riedel. „Jetzt erfahren die Kreditnehmer, dass mehr dahinter steckt, wenn man Abreden bricht.“
Das klingt nicht gerade beruhigend. Zumal Unternehmer, die wie Pottermann laufende Kreditverträge inklusive Covenants unterhalten, derzeit kaum noch davon ausgehen können, die vereinbarten Kennzahlen zu erreichen. „2009 ist das Jahr der Covenants-Brüche“, prognostiziert P+P-Partner Hohaus – und spricht damit angesichts der weltweiten Finanz- und Konjunkturkrise keine überraschende Neuheit aus. Denn wenn Aufträge und Umsätze zum Teil zweistellig zurückgehen, ist es schlichtweg unmöglich, dass Kennziffern wie beispielsweise der Verschuldungsgrad gleich bleiben. Aus diesem Grund geht es laut Hohaus auch kaum noch um die Frage, „ob die Covenants gerissen werden, sondern nur noch darum, wie heftig der Bruch ist.“
Sabine Hölper
Aus der Ausgabe 6 / 2009
