Elena in der Kritik
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Die personenbezogene Datererhebung soll Firmen und Verwaltung die Arbeit erleichtern. Foto: Kitty Kleist-Heinrich |
Mit Daten kennt sich Frank Ziggel aus. Der 38-Jährige entwickelt und programmiert Software für die chemische Industrie. Automatisierungstechnik ist sein Spezialgebiet. „Ohne Computer wären die Prozesse gar nicht steuerbar“, sagt der Unternehmer. Daten über den Einsatz bestimmter Stoffe, Druck und Temperaturen in den Anlagen werden teils bis zu zehn Jahre gespeichert. Als Mittel zur Qualitätssicherung sind die Datenbanken unerlässlich und erfüllen ihren Zweck.
Seit dem 1. Januar dieses Jahres muss sich Ziggel, der als Chef der Softwarefirma Ziggel-Konstruktion in Groß Pankow für fünf Mitarbeiter verantwortlich ist, nun mit einer Datenbank auseinandersetzen, mit der er überhaupt nicht einverstanden ist. Das System trägt den Namen Elena, eine aus dem Begriff „Elektronischer Entgeltnachweis“ zusammengesetzte Abkürzung. Jeden Monat muss Ziggel wie rund drei Millionen andere Arbeitgeber neben den üblichen Angaben für das Finanzamt und die Krankenkassen nun auch umfangreiche Datenblätter mit Informationen über seine Angestellten ausfüllen. Ab 2012 können dann alle Behörden und Verwaltungen auf die Daten zugreifen, mittels derer der Staat Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld gewährt.
Elena schürt Misstrauen im Betrieb
Deutschlandweit kommt ein gewaltiger Wust an Informationen zusammen. Es handelt sich um die personenbezogenen Daten von 40 Millionen Arbeitnehmern. „Diese Datenkrake braucht kein Mensch“, sagt Ziggel. Der Unternehmer weigert sich, die Informationen über seine Mitarbeiter weiterzugeben. Ziggel riskiert damit ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25 000 Euro. „Elena schürt Misstrauen im Betrieb“, sagt Ziggel. Eine fatale Situation, gerade für kleine Firmen wie seine. Denn auch delikate Informationen wie etwa Fehlzeiten im Unternehmen werden abgefragt. Über Freifelder haben Arbeitgeber die Möglichkeit, bei bestimmten Punkten zudem persönliche Kommentare zu hinterlassen, positive wie negative. „Wenn man als Arbeitnehmer Pech hat, hängt einem das über Jahre nach“, sagt Ziggel.
Dabei war die ursprüngliche Idee hinter Elena durchaus lauter: Über den elektronischen Weg sollten rund 85 Millionen Euro jährlich bei der Bearbeitung von Anträgen auf Sozialleistungen gespart werden. Das Projekt stammt noch aus der Feder der rot-grünen Regierungskoalition. Das damals noch „Job-Card“ genannte System war Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, mit dem der Arbeitsmarkt entbürokratisiert werden sollte. Musste der Arbeitnehmer, wenn er Arbeitslosengeld oder Rente beantragte, bisher ganze Papierstapel von seinem Arbeitgeber ausfüllen lassen, um sie dann den Behörden auszuhändigen, reicht ab 2012 ein Blick in die Zentrale Speicherstelle (ZSS), wo alle erforderlichen Elena-Daten verschlüsselt und unter Pseudonym abgespeichert sind.
Der Antragsteller gibt die Daten mit einer digitalen Signatur für die Behörde frei. Das funktioniert wie eine elektronische Unterschrift. Die Signatur ist auf einem Kartenchip gespeichert und kann mit entsprechenden Geräten ausgelesen werden. Der Vorteil für ihn besteht darin, dass er nicht mehr für jeden Antrag beim ehemaligen Arbeitgeber vorstellig werden muss. Prinzipiell ist ein direkter Zugriff ohne Zustimmung auf die Datenbank weder für interne Mitarbeiter der abrufenden Stelle noch für andere Behörden oder für sonstige Außenstehende möglich. Jeder Datenabruf setzt voraus, dass der betroffene Teilnehmer und die jeweils leistungsgewährende Behörde zusammenwirken.
Das digitale Verfahren soll dem einzelnen Sachbearbeiter die Arbeit erleichtern. Schließlich muss er die Daten nicht mehr per Hand einpflegen. Angeblich sollen aber auch die Unternehmen profitieren, die von rund 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform befreit werden.
In dieser Frage ist der Unternehmerverband Berlin allerdings skeptisch. „Es besteht die Befürchtung, dass zum Zwecke des Bürokratieabbaus ein neues bürokratisches Monster aufgebaut wird“, sagt Hauptgeschäftsführer Andreas Jonderko. „Viele Arbeitgeber haben das ungute Gefühl, mehr Informationen über ihre Mitarbeiter herauszugeben, als eigentlich nötig wäre.“ Zudem könne Elena auch teuer werden. Schließlich müsse sich eine Person im Betrieb mit dem Sammeln und der Pflege der Daten befassen. „Gerade für kleine Betriebe ist das eine Belastung“, sagt Jonderko. Unter Umständen könne Elena bedeuten, dass auf externe Dienstleister zurückgegriffen werden müsse, weil es allein nicht zu schaffen sei. „Das sind Mehrkosten, die irgendwie finanziert werden müssen.“
Schon seit Jahren werden Lohnabrechnungen elektronisch erstellt. Steuerunterlagen werden über das Elster-Programm beim Finanzamt eingereicht. Auch für die Krankenkassen gibt es längst elektronische Übermittlungswege. Doch erstmals werden Daten aus den unterschiedlichsten Bereichen bei einer zentralen Stelle zusammengefasst. Noch dazu ohne konkreten Anlass, sondern bezogen auf einen ungewissen Sozialfall in der Zukunft. Zudem ist es nicht damit getan, einfach die schon im Betrieb vorhandenen Daten auch an Elena weiterzuleiten. „Nicht alle Informationen, die von Elena abgefragt werden, lassen sich schon aus der Lohnabrechnung entnehmen“, sagt Claudia Specht vom Steuerdienstleister Datev.
Für Auszubildende müssen zum Beispiel der Beginn der Ausbildung und das voraussichtliche Ende übermittelt werden. Ab Mitte 2010 genügt es auch nicht mehr, bei der Kündigung eines Arbeitnehmers nur dessen Austrittsdatum mitzuteilen. Neu hinzugekommen sind unter anderem folgende Fragen: Handelte es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis? Liegt eine schriftliche Kündigung vor? Hat sich der Arbeitnehmer ein vertragswidriges Verhalten zuschulden kommen lassen? Jede Meldung muss protokolliert und diese Protokollierung für zwei Jahre gespeichert werden. Danach muss sie der Arbeitgeber löschen. Er ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Datenübermittlung an die ZSS zu informieren. Zudem muss der Arbeitgeber darauf hinweisen, dass ein Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber der Speicherstelle über die Daten besteht.
Mehr als 40 Seiten umfasst der Elena-Fragenkatalog. Nicht weniger umfangreich ist die Broschüre zur Erläuterung des Verfahrens: Sie besteht aus 59 Seiten. Dabei hat die Bundesregierung den Fragenkatalog bereits verkleinert: Ursprünglich sollte Elena auch die Beteiligung an Streiks abfragen. Dieser Punkt wurde auf Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, aus dem Katalog herausgenommen. Befürchtet wurde ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und zudem gegen die durch das Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit. Wegen der anhaltenden Kritik hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) angekündigt, die für Elena vorgesehenen Informationspflichten innerhalb dieses Jahres zu überarbeiten.
Frank Ziggel will sich weiter gegen die elektronische Datenerfassung wehren und notfalls vor Gericht ziehen. Doch der Boykott ist auch ohne Rechtsverfahren gar nicht so einfach. Denn die Softwarefirma, die schon vor der Einführung von Elena die Abrechnungen für Löhne und Sozialleistungen für ihn übernommen hat, hat das neue System so in das Programm integriert, dass ohne die Daten nichts mehr läuft. Ziggel machte aus der Not eine Tugend: Er füllt die Formulare nun wieder per Hand aus und schickt sie mit der Post.
Henning Zander
Aus der Ausgabe 2 / 2010

