Kreativer Diebstahl
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Hinter einer guten Idee steckt viel Arbeit. Kopiert sie jemand - noch dazu der eigene Mitarbeiter - ist das frustrierend. Foto: Kai-Uwe Heinrich |
Frank Schulte (Name von der Redaktion geändert) hätte nie gedacht, dass ihm einmal so etwas passiert. Der 40-jährige Berliner Unternehmer wollte mit einer innovativen Geschäftsidee den internationalen Markt erobern. Weil er einem Mitarbeiter zu sehr vertraute, gründete dieser mit Schultes Idee ein eigenes Geschäft. Doch damit nicht genug: Noch während der Mitarbeiter bei Schulte angestellt war, schloss er Verträge ab, die Schulte daran hinderten, die Geschäftsidee jemals umzusetzen. Schulte selbst hat damit heute keinerlei Rechte mehr an seiner ursprünglichen Schöpfung und kann so seinem untreuen Mitarbeiter noch nicht einmal Konkurrenz machen.
Ideenklau dieser Art ist keine Wirtschaftskriminalität im klassischen Sinne. Zwar registrieren Behörden und Wirtschaftsverbände durchaus Fälle, in denen Mitarbeiter ihren Unternehmen mit ihrem Verhalten schaden, indem sie etwa Firmeninterna an Konkurrenten verraten. Das Motiv dabei ist aber nicht, sich mit einer fremden Idee selbstständig zu machen, sondern meistens geht es darum, sich für Informationen bezahlen zu lassen und sich so das Gehalt aufzubessern. Wie oft das vorkommt, ist allerdings schwer abzuschätzen: „Über Ideenklau liegen uns keine belastbaren Daten vor“, sagt Kristin Lohmar von der Berliner Industrie- und Handelskammer (IHK).
Das Vertrauen in seinen Mitarbeiter wurde Schulte zum Verhängnis. Er wollte ihn zum Partner in seiner Firma machen. Deshalb weihte er den Mann in die neue Geschäftsidee ein. Gemeinsam mit ihm wollte er diese umsetzen und das Produkt entwickeln. Einen ersten Kunden, der sich für die Idee interessierte und das daraus resultierende Produkt kaufen wollte, hatte Schulte schon an der Angel. Gemeinsam begannen Schulte und sein Mitarbeiter, die Idee umzusetzen und das Produkt zu entwickeln. Schulte musste Software einkaufen und einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen. Andere Projekte blieben in dieser Zeit liegen. Er schätzt, dass ihn die Entwicklung rund 70 000 Euro kostete. „Rechnet man dazu, was ich in der Zeit hätte verdienen können, kommt man auf 130 000 Euro“, sagt Schulte. Doch der Frieden zwischen Schulte und seinem künftigen Partner währte nicht lange. Immer wieder kam es zwischen beiden zum Streit. „Er hatte sich verändert, seit ich ihm in Aussicht gestellt hatte, dass er Partner wird. Ich hatte das Gefühl, dass er hinter meinem Rücken agiert, und konnte nicht mehr erkennen, ob er wirklich dem Wohle der Firma dient“, sagt er. Schließlich eskalierte der Streit, und Schulte kündigte seinem Beinahe-Teilhaber.
Rechtsweg - Wer gegen Ideenklau juristisch vorgehen will, braucht Beweise
Wenige Monate später erfuhr Schulte dann, dass sein ehemaliger Mitarbeiter ein Geschäft gegründet hatte: mit derselben Geschäftsidee, demselben Produkt – und demselben Kunden als Abnehmer. Für Schulte ein Schock. Doch die größere Enttäuschung stand Schulte noch bevor. Denn im Nachhinein fand er heraus, dass sein ehemaliger Mitarbeiter, damals bereits Prokurist und befähigt, Verträge auszuhandeln und zu unterschreiben, Schulte vertraglich verpflichtet hatte, die Idee und das daraus resultierende Produkt niemals zu verwirklichen. Diesen Vertrag hatte Schulte vorher nie zu Gesicht bekommen. „Das war so geplant“, ist sich der Unternehmer sicher. Der Mitarbeiter habe mit diesem Vertrag seinen Ausstieg aus der Firma vorbereitet. Beweisen kann er das allerdings nicht.
Beweise wären aber nötig, um gegen Ideenklau vorzugehen. Andernfalls sieht es bei einem möglichen Rechtsstreit schlecht aus. „Natürlich kann derjenige, der sich als Geschädigter ansieht, eine eidesstattliche Versicherung abgeben“, sagt Astrid Auer-Reinsdorff, Fachanwältin für IT-Recht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Es könne auch nicht schaden, wenn der Betroffene Zeugen benennen könne, die ebenfalls zu einer eidesstattlichen Versicherung bereit wären.
Dennoch sei damit noch nicht sichergestellt, dass eine Klage Erfolg habe. „Die Möglichkeit der eidesstattlichen Versicherung ist eigentlich das letzte Mittel, wenn der Geschädigte nicht auf andere Weise vorgesorgt hat.“ Zwar weiß die Rechtsexpertin, dass es absoluten Schutz nicht gibt: „Im deutschen Recht ist die Idee an sich nicht geschützt.“ Wer nicht in die gleiche Falle wie Frank Schulte tappen will, hat aber dennoch eine Reihe von Möglichkeiten, sich abzusichern.
Der erste, einfachste und kostengünstigste ist, sich ganz genau zu überlegen, wem man von seiner Idee erzählt. Ist das Vertrauen, das ich meinen Mitarbeitern entgegenbringe, wirklich gerechtfertigt? Das abzuschätzen, ist natürlich schwierig. Deshalb sollte sich der Unternehmer zusätzlich von seinem Mitarbeiter eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschreiben lassen. So kann er im Streitfall beweisen, dass der andere seiner Pflicht zur Geheimhaltung nicht nachgekommen ist.
In jedem Fall bietet es sich an, seine Idee aufzuschreiben und dieses Papier bei einem Anwalt oder Notar zu hinterlegen. Dieser kann zwar nicht bezeugen, dass die Idee originär von der Person stammt, aber er kann das genaue Datum bestätigen, an dem das Schreiben hinterlegt wurde.
Wer sich zusätzlich das Urheberrecht zu eigen machen will, sollte die Idee im Businessplan unterbringen. Der Plan gilt dann als Werk, das vom Urheberrecht geschützt wird. Weiht der Unternehmer einen festangestellten Mitarbeiter in seine Pläne ein, ist dieser ohnehin rechtlich zur Geheimhaltung verpflichtet und kann deshalb bei Zuwiderhandlung vom Unternehmer haftbar gemacht werden. Diese Pflicht, über Geschäftsgeheimnisse zu schweigen, erlischt auch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht. „Aber das ist natürlich schwer zu überprüfen und nachzuvollziehen“, schränkt Auer-Reinsdorff ein.
Hat der Mitarbeiter in einer sensiblen Abteilung gearbeitet, zum Beispiel in der Entwicklung oder im Vertrieb, verhängen Unternehmen manchmal ein Wettbewerbsverbot. Das bedeutet, dass der ausgeschiedene Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit nicht in bestimmten Bereichen tätig werden darf. Allerdings sprechen Unternehmen ein solches Verbot nur selten aus, weil es sie viel Geld kostet: Schließlich muss es den Betroffenen dafür entschädigen, dass er seinem Beruf nicht nachgehen kann.
Wollen zwei gleichberechtigte Geschäftspartner eine neue Geschäftsidee umsetzen, bietet es sich an, diese im Gesellschaftervertrag zu verankern. „So vermeidet man Ärger, wenn irgendwann einer der Partner aussteigen will“, sagt Fachanwältin Auer-Reinsdorff. In einem solchen Vertrag können die Partner nämlich auch festlegen, ob derjenige eine Abfindung bekommt, wenn er auf Anteile an der Idee verzichtet.
Schulte hatte keine dieser Vorkehrungen getroffen, weil er seinem Mitarbeiter einfach vertraute und ihn nicht überwachen wollte. „Das erzählen sie einem doch auf jedem Managerseminar: Wenn du willst, dass die Leute motiviert sind, dann kontrolliere sie nicht und lasse ihnen ihre Freiheit“, sagt er. Auch habe er in dem Glauben gelebt, dass jemand, dem er die Partnerschaft an seinem Geschäft angeboten hatte, nur das Beste für dieses Geschäft im Sinne habe. „Das ist doch in seinem eigenen Interesse“, sagt Schulte.
Ein klassisches Dilemma: Wie kann ein Unternehmer grundsätzlich die Kontrolle behalten, ohne zu sehr zu kontrollieren und ohne dass die Freiheit der Mitarbeiter zu seinem Schaden ist? „Auf keinen Fall sollte man seinen Mitarbeitern lediglich das Gefühl von Vertrauen vermitteln, sie dann aber hinter ihrem Rücken doch kontrollieren“, sagt Ursula Wagner, Geschäftsführerin im Coaching Center Berlin. „Das funktioniert nicht.“ In der Summe zahle es sich aus, seinen Mitarbeitern tatsächlich zu vertrauen. Allerdings gibt es für sie einen klaren Unterschied zwischen Vertrauen und Leichtsinn. „Vertraue in Gott, aber binde zuerst dein Kamel fest“, zitiert sie ein altes arabisches Sprichwort. „Als Führungskraft muss man ein Gefühl für seine Mitarbeiter entwickeln und wissen, wen man in welcher Situation einsetzen oder wem man etwas anvertrauen kann.“
Ist das Vertrauen wie in Schultes Fall erschüttert, sollten Unternehmer nicht überreagieren und in Kontrollwut verfallen. Viel wichtiger ist nach Wagners Erfahrung eine gründliche Selbst–analyse. „Man sollte sich eine Vertrauensperson suchen und mit ihr die Situation besprechen: Warum fühle ich mich ausgenutzt, warum habe ich so gehandelt und nicht anders.“
Schulte hat der Vorfall schwer enttäuscht. Den Glauben an seine Mitmenschen hat er aber dennoch nicht verloren. „Man muss versuchen, positiv zu bleiben, und darf sich nicht verbittern lassen“, sagt er. Gelernt hat er aber dennoch etwas aus der Geschichte. „Ich habe im Nachhinein herausgefunden, dass der Mitarbeiter wegen ähnlicher Dinge schon in früheren Firmen aufgefallen war.“ Heute ruft Schulte die ehemaligen Arbeitgeber an und informiert sich über die Menschen, die er einstellen will.
Simon Frost und Ulrike Thiele
Aus der Ausgabe 4 / 2010

