Rundum geschützt

Zur Gründung eines Unternehmens gehört auch die Wahl der richtigen Versicherung. Für den Gründer und für den Betrieb
Rechtsschutz, Haftpflicht, Unfallversicherung: Für Freiberufler ist es existenziell, Berufsrisiken abzusichern. Foto: Thilo Rückeis

Als Unternehmer muss man Risiken eingehen. Fragt sich nur, wie viele. „Zum richtigen Risikomanagement gehört, sich Gedanken darüber zu machen, was einen existenziell so treffen könnte, dass das Geschäft eingestellt werden muss“, sagt Simone Haid. Die unabhängige Versicherungsberaterin berät Selbstständige und Unternehmer dabei, sich selbst und ihre Firma richtig zu versichern.

Bevor es in die Details von Assekuranzen und Policen geht, stehen ganz profane Fragen auf dem Programm. Welche Risiken können auf das Unternehmen zukommen? Welche Maßnahmen wurden oder sollen noch getroffen werden, um sich zu schützen? Gegen Diebstahl kann schon eine Alarmanlage helfen. Um Feuerschäden gering zu halten, sind Feuerlöscher und Sprenkelanlagen sehr sinnvoll. Für das Restrisiko gibt es Versicherungen.

Welche Versicherung die richtige ist, hängt entscheidend vom ausgeübten Beruf, der persönlichen Lebenssituation und der Art des Unternehmens ab. In manchen Branchen werden dem Selbstständigen viele Entscheidungen abgenommen. Eine Berufshaftpflicht ist etwa für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Finanzberater grundlegende Voraussetzung für die Selbstständigkeit.

Analyse - Der richtige Versicherungsschutz hängt von Beruf und Branche ab

Viele freiberufliche Künstler, Fotografen oder Journalisten können wiederum nicht frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat absichern möchten. Sie sind oft an die Künstlersozialkasse gebunden, über die Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Rentenkasse abgewickelt werden. Handwerker sind grundsätzlich erst einmal über die gesetzliche Rente versichert und können diesen Status nur auf Antrag hin wechseln. Bevor entschieden wird, wie man sich versichert, ist also eine erste Recherche erforderlich, in welchem Rahmen überhaupt eine Wahlmöglichkeit besteht.

Jeder Selbstständige sollte eine Antwort darauf finden, wie er sich persönlich absichern will. Zuerst stehen dabei die Krankenversicherung und die Rentenversicherung im Vordergrund. So kann eine private Krankenversicherung unter Umständen in jungen Jahren deutlich günstiger sein als die gesetzliche Absicherung. Je nachdem, welche Konditionen eingeräumt werden, übernimmt die Privatkrankenkasse auch Heilmethoden, die von den gesetzlichen nicht übernommen würden. Insbesondere bei alternativen Heilverfahren können die Unterschiede groß sein. Doch ist man einmal privat versichert, ist der Weg zurück versperrt. „Das ist eine Entscheidung fürs Leben“, sagt Jörg Heidemann vom Deutschen Versicherungs-Schutzverband. Dabei sollte die persönliche Lebenssituation berücksichtigt werden. Ehepartner und Kinder sind etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Bei der privaten werden hingegen zusätzliche Beiträge erhoben.

Auch bei der Absicherung fürs Alter ist besteht häufig die Möglichkeit, sich für den gesetzlichen oder den privaten Weg zu entscheiden. Bei der Wahl kann unter Umständen eine Rolle spielen, ob die Selbstständigkeit aus einer Anstellung heraus erfolgte. Denn erst, wenn fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt worden ist, gibt es im Alter auch eine Rente. Sonst verfallen die Ansprüche.
Wer gesetzlich dazu verpflichtet ist, als Selbstständiger in die gesetzliche Rente einzuzahlen, hat die Möglichkeit, sich über Riester-Verträge zusätzlich abzusichern. Der Staat bezuschusst diese private Rücklage mit bis zu 154 Euro pro Jahr.

Ansonsten sieht der Staat eine steuerliche Förderung der Rücklagen über die Rürup-Rente vor. Dabei können derzeit 70 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Gegenzug werden allerdings die Rentenauszahlungen in voller Höhe besteuert. Diese Konstruktion lohnt sich, da der Steuersatz im Seniorenalter im Regelfall niedriger ist als noch zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Modelle können sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Rürup-fähig sind klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen. 

Aber bei der Rente hört die persönliche Absicherung nicht auf. Was passiert, wenn es einmal nicht mehr möglich sein sollte, den eigenen Beruf auszuüben? Gegen dieses Risiko werden Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten. Wer nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, erhält aus dieser Versicherung Zahlungen bis zu einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt, der im Regelfall mit dem Renteneintrittsalter übereinstimmt.

Informationen
| Berufsunfähigkeits-
versicherung |
Gerade bei Berufsunfähigkeits- versicherungen können einzelne Vertragsbestandteile dazu führen, dass der Versicherte im Fall der Fälle kein Geld erhält. Gefährlich sind abstrakte Klauseln, die eine Leistung ausschließen, wenn der Versicherte theoretisch in der Lage ist, in einer vergleichbaren Tätigkeit zu arbeiten – unabhängig davon, ob dafür eine Stelle existiert.
So wurde in einem Rechtsfall etwa die Rente für einen Bäckermeister mit der Begründung abgelehnt, er könne als Fachberater für das Lebensmittelgewerbe weiterarbeiten. Solche Klauseln sollten nicht unterschrieben werden.
Ein weiterer Punkt, an dem die Rentenzahlung scheitern kann, sind falsche Angaben des Versicherten bei Vertragsabschluss. Die Versicherungen behalten sich vor, in diesem Fall den Versicherungsschutz unmittelbar aufzuheben. Die Fragen des Versicherers zur Gesundheit sollten deshalb sehr konkret sein. Maximal sollten sie sich auf einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren beziehen. Nur so ist es möglich, bei der Beantwortung keine Fehler zu machen. Ohnehin erhalten Selbstständige nicht ohne Weiteres eine Rente wegen Berufsunfähigkeit . Sie sind dazu verpflichtet, trotz einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zuerst die Organisation innerhalb der Firma so zu verändern, dass die Selbstständigkeit weiter aufrecht erhalten werden kann. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, zahlt die Versicherung.

Oft werden die Berufs-
unfähigkeitsversicherungen an den Abschluss einer Kapitallebensversicherung gekoppelt. Beraterin Susanne Haid rät dringend davon ab, sich auf solche Verträge einzulassen. Denn wenn einmal eine Rate für die Lebensversicherung zu spät oder gar nicht gezahlt wird, kann der Versicherer den Versicherungsschutz unmittelbar aufkündigen. „Das Risiko bei einer Laufzeit von teils mehreren Jahrzehnten ist zu groß.“
 
Ist die private Absicherung geregelt, müssen die Unternehmer über die betrieblichen Risiken nachdenken. Hier liegen nach der Beurteilung von Haid die größten Defizite bei den Selbstständigen. „Gerade kleine Firmen gehen dieses Thema einmal an, danach liegen die Policen die nächsten Jahre in der Schublade.“ Und das, obwohl sich die Betriebsstruktur unter Umständen stark verändert haben kann. Entweder ist die Firma dann untersichert oder gibt zu viel Geld aus für Versicherungen, die nicht gebraucht werden. 

Sinnvoll ist in jedem Fall eine Betriebshaftpflicht. Denn Schäden, die durch den Betrieb, durch Mitarbeiter oder eigene Fehler entstehen, sind nicht kalkulierbar. Gerade Personenschäden können in ihrer Höhe schnell Millionenbeträge erreichen. Deshalb sollte die Deckung ausreichend ausgestaltet sein. Zwei Millionen für Personenschäden und eine Million für Sachschäden gelten als Minimum. Die Kosten für die Policen richten sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, nach der Größe der Firmenräume oder des Geländes, nach dem Wert der Waren und der Betriebseinrichtungen, dem Jahresumsatz und vielen weiteren Faktoren. Natürlich haftet die Versicherung nicht für schlechte oder überhaupt nicht erbrachte Arbeit. Dafür ist weiterhin der Unternehmer verantwortlich. Ergänzend zur Betriebshaftpflicht können spezielle Policen für Produktschäden oder Umweltschäden abgeschlossen werden.

Selbstständige können sich aber auch vor nicht vorhersehbaren Schäden schützen. Eine Feuerversicherung kann eine Option sein. Sie deckt Kosten ab, die durch Brand, Explosionen oder Blitzschlag an Gebäuden, Betriebseinrichtungen oder Waren entstehen. Aber auch die meist nicht weniger teuren Lösch- und Aufräumarbeiten werden übernommen. Wer sich bemüht, etwa durch Sprinkleranlagen oder feuerbeständige Materialien das Risiko eines Brandes zu verringern, bekommt in vielen Fällen Beitragsnachlässe. Auch gegen Sturmschäden oder Rohrbruch gibt es Versicherungen.

Zudem sollte das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung versichert werden. Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten rechnen. Die Prozess- und Anwaltskosten können von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Ansonsten wird diese Versicherung allgemein als weniger wichtig angesehen. „Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, ist die Rechtsschutzversicherung bedeutungslos“, sagt Susanne Haid. Dafür gibt es die Forderungsausfallversicherung, die allerdings recht teuer ist. Den meisten Selbstständigen bleibt deshalb für diesen Fall nur eine wirksame Versicherung: Vorkasse.

Henning Zander


Aus der Ausgabe 5 / 2010

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