Vorsicht Betrug

Immer wieder landen als Rechnung getarnte Angebotsformulare auf den Schreibtischen von Berliner Unternehmern. Diese unseriösen Schriftstücke sind auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar
Man kann es nicht oft genug sagen: Immer das Kleingedruckte aufmerksam durchlesen. Foto: dpa

Bei Betrügern denkt man häufig an Ganoven, die Konten ahnungsloser Senioren plündern. Doch es gibt auch Schwindler, die sich auf Unternehmen spezialisiert haben.

Der Klassiker unter den Betrugsmaschen ist der so genannte Adressbuch-
schwindel. Besonders junge Unternehmen und Gründer sind davon betroffen, denn dubiose Anbieter nutzen veröffentlichte Handelsregistereintragungen. Und plötzlich flattern dem Jungunternehmer täuschend echt aussehende Eintragungsangebote für Unternehmensdateien, Branchen- oder Gewerbe-
register ins Haus. Auf den ersten Blick meint der Empfänger, es handele sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag. Dahinter steckt allerdings eine betrügerische Eintragungsofferte. In den meisten Fällen ist nur im Kleingedruckten zu lesen, dass es sich um ein Angebot handelt und nicht um eine Rechnung. Diese unlauteren Methoden sind auch der Deutsche Telekom Medien GmbH gut bekannt, die mit ihren Partnerverlagen Branchen-
verzeichnisse unter der Marke Gelbe Seiten herausgibt. Es gebe immer wieder Dritte, die unter Verwendung oder in bewusster Anlehnung an deren Markenrechte auf dem Markt auftreten. Bei Kunden werde der Eindruck erweckt, er habe es mit Gelbe Seiten zu tun. Gegen solche rechtswidrigen Handlungen gehe die Deutsche Telekom Medien GmbH mit aller Konsequenz vor.

Allein in Berlin gehen bei uns in der IHK täglich
zwei Beschwerden ein

Seit Jahrzehnten tauchen immer wieder – zumeist per Fax verschickte – Schreiben dieser Art auf. „Allein in Berlin gehen bei uns täglich im Schnitt zwei Beschwerden ein“, sagt der Jurist Markus Thoma, der bei der IHK Berlin für Wettbewerbsrecht zuständig ist. Eine beeindruckend hohe Zahl, bedenkt man, dass es sich eigentlich längst herumgesprochen haben sollte, dass bei unseri-
ösen Eintragungsofferten Vorsicht geboten ist. 

Bettina Schönau vom Bereich „Recht und Fair Play“ bei der IHK Berlin erklärt die hohe Zahl mit der Unwissenheit, die schamlos ausgenutzt wird: „Existenz-
gründer machen erst ihre Gewerbeanmeldung, dann die Handelsregister-
eintragung, und sie haben noch nie etwas von Adressbuchschwindel gehört.“ Wenn sie dann ein Schreiben bekommen, mit dem sie ihre Eintragung bestätigen sollen, gehen sie davon aus, dass das alles schon seine Richtigkeit hat. „Viele Existenzgründer fallen darauf rein“, bestätigt Markus Thoma. „Sie wollen alles richtig machen und zahlen meist schnell.“

Neben dem Adressbuchschwindel gibt es noch andere Spielarten, die auf der gleichen Masche beruhen. Rechtsanwalt Bodo M. Schick, der sich seit vielen Jahren mit diesen Betrugsfällen befasst, warnt vor als Softwareanbieter getarnten Scheinfirmen, die mit der Angst von Unternehmen spielen, eventuell nicht lizenzierte Software zu nutzen. „Die als Rechnung getarnten Angebote sehen offiziell aus und suggerieren dem Jungunternehmer, dass alles legalisiert wäre, sobald er diese oder jene CD kaufe“, sagt Schick. „Lässt man sich darauf ein, erhält das betrogene Unternehmen am Ende eine wertlose CD oder gar eine Raubkopie.“

Vor einer anderen Betrugsform warnt die IHK Berlin. Eine dubiose Firma aus Brüssel bietet Unternehmen eine EU-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gegen Vorauszahlung an. Auch hier ist Vorsicht angesagt, nur Steuerver-
waltungen sind befugt, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern zu vergeben – und nicht irgendwelche Privatanbieter. Gleiches gilt für die Masche der Markenverlängerungen. Das Markenregister ist ähnlich wie beim Handels-
register öffentlich einsehbar. Läuft eine Marke ab, schreiben Scheinfirmen das Unternehmen an, das seine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen hat, und geben vor, gegen Bezahlung die Marke zu verlängern. „Das ist natürlich Quatsch“, sagt Markus Thoma.  

Man könnte die Liste an Fällen und Variationen dieses Betrugsprinzips noch lange fortsetzen. Allen Schreiben dieser Art, die gerne per Fax verschickt werden, ist Folgendes gemeinsam: Wenn Begriffe wie „kostenlos“, „gratis“
oder „Angebot“ groß draufsteht, verbergen sich meist im Kleingedruckten zahlungspflichtige Bestandteile und lange Vertragspflichten. 

Doch was kann man als Unternehmer tun, wenn man Opfer dieser Masche wird? Falls man bereits etwas bestätigt oder unterschrieben hat, sollte man umgehend das bestehende Vertragsverhältnis anfechten und zugleich schriftlich kündigen. Formulierungsvorschläge für das Anfechtungsschreiben bietet die IHK Berlin. Der sicherste Weg ist der zum Rechtsanwalt. Falls man bereits Geld gezahlt hat, sollte man versuchen, noch nicht ausgeführte Überweisungsaufträge über die Hausbank zu stoppen. Ist es dafür zu spät, sollte man einen Anwalt einschalten.

Allerdings gestaltet sich die Verfolgbarkeit der Scheinfirmen meist schwierig. „Es gibt drei juristische Wege“, erklärt Markus Thoma, „den wettbewerbs-
rechtlichen, den strafrechtlichen und den gewerberechtlichen.“ Letzterer ist fast unmöglich, denn in Deutschland gebe es sehr restriktive Bedingungen, um ein Gewerbe zu untersagen. Das kollidiere mit der Berufs- und Gewerbefreiheit. Eher könne man den Firmen mit unlauterem Wettbewerb beikommen, der darin besteht, den Angebots- und Werbecharakter bewusst zu verschleiern.

Bei der strafrechtlichen Verfolgung ist es schwierig, den Unternehmen arglistige Täuschung nachzuweisen. Deshalb war in den vergangenen zehn Jahren die strafrechtliche Beurteilung dieser Fälle durchaus umstritten, bestätigt auch Rechtsanwalt Schick. Häufig verneinten die Gerichte das Vorliegen eines Betrugs, da der aufmerksame Empfänger den Angebots-
charakter durchaus erkennen kann. Er sei also selbst verantwortlich für sein Handeln. Häufig wurden entsprechende Strafverfahren eingestellt. „Allerdings hat sich das seit 2011 nun endlich geändert“, sagt Schick. Inzwischen werden diese Versandaktionen so bewertet, dass es sich um eine bewusste Irreführung handelt. Dann greift der Tatbestand der arglistigen Täuschung.

Der wirtschaftliche Schaden dieser Betrugsmaschen ist immens. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. beziffert den finanziellen Schaden deutschlandweit auf circa 300 Millionen Euro pro Jahr.

Deswegen ist die Information der Öffentlichkeit über diese unseriösen Geschäftspraktiken wichtig. Wer jede Rechnung aufmerksam liest – auch
das Kleingedruckte, kann ein Betrugsschreiben als solches auch erkennen.
Und das sollte umgehend an nur einem Ort landen: im Papierkorb. 

Heike Gläser
heike.glaeser@tagesspiegel.de



Aus der Ausgabe 11 / 2011
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