Was haften bleibt

Das 100 Jahre alte GmbH-Recht wird reformiert. Künftig sollen Unternehmer auch ohne Kapital eine Gesellschaft gründen können. Doch Experten raten ab. Sie halten die Mini-GmbH für eine Mogelpackung
Wagt Experimente in der Küche, nicht bei der Unternehmensform: Sabine Demel, Gründerin des Restaurants Reinstoff Foto:Mike Wolff
Sabine Demel, Daniel Achilles und Ivo Ebert haben Großes vor. Die Gewinner des diesjährigen Businessplan-Wettbewerbs wollen in Berlin ein Gourmetrestaurant eröffnen. Die Geschäftsidee steht — eine Mischung aus Haute Cuisine und Molekularküche. Der Name steht auch: „Reinstoff“ soll der neue Gourmettempel heißen. Nur die richtige Location fehlt noch. Gefunden haben die drei dagegen schon die passende Rechtsform für ihr Unternehmen — die Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die „Reinstoff GmbH“ befindet sich derzeit in Gründung.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hätte ihre Freude an den „Reinstoff“-Machern. Sie ist eine Anhängerin der deutschen GmbH und eine Gegnerin der englischen Limited (Ltd). Weil in den vergangenen Jahren immer mehr Jungunternehmer die englische Rechtsform gewählt und der deutschen GmbH die kalte Schulter gezeigt haben, hat die Regierung jetzt das 100 Jahre alte GmbH-Gesetz modernisiert (siehe Kasten). „Die Reform wird der Limited den Schneid abkaufen“, sagt Henning Plöger, Sprecher des Bundesjustizministeriums. Das soll vor allem die neue Mini-GmbH — die sogenannte Unternehmergesellschaft — bewirken, die Existenzgründer künftig auch ohne Eigenkapital ins Leben rufen können. Sie soll die Flucht in die Limited verhindern. Von diesem Fluchtweg haben bereits 40 000 deutsche Unternehmen Gebrauch gemacht, unter anderem Air Berlin. Auch Omar Al-Khailany gehört dazu. Er betreibt die Mehrgastro.de Ltd. in Berlin, die gebrauchte Geräte für die Gastronomie vertreibt. Für die Firmengründung in England hat er die Bonner Firma Go ahead beauftragt. Für 260 Euro kümmert sich diese um die lästigen Formalitäten. Omar Al-Khailany hält die Limited für „empfehlenswert“. Allerdings, so räumt er rückblickend ein, hätten vor allem die Banken am Anfang reserviert reagiert. Ihnen habe weder die ausländische Rechtsform noch die Haftungsbeschränkung geschmeckt. Die Limited haftet nämlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, und dafür reicht nach englischem Recht ein Pfund. Zum Vergleich: Eine GmbH braucht mindestens 25 000 Euro Stammkapital, daran ändert auch die Reform nichts. Ministerin Zypries hatte zwar versucht, diese Grenze auf 10 000 Euro zu senken, konnte sich damit aber politisch nicht durchsetzen. Stattdessen steht kapitallosen Gründern künftig die Mini-GmbH offen. Juristen und Banker raten jedoch sowohl von der Limited als auch von der Unternehmergesellschaft ab. „Die Limited wird nicht gern gesehen“, sagt Guido Wegner, Leiter des Gründungscenters der Volksbank. „Die Haftungsbefreiung für kleines Geld funktioniert nicht“, kritisiert der Berliner Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg von der Kanzlei Schellenberg Unternehmeranwälte. Weil Vermieter, Lieferanten und Banken den kapitalarmen, haftungsbeschränkten Gesellschaften nicht trauen, nehmen sie die Gründer persönlich in die Haftung. „Beim Mietvertrag muss der Unternehmer persönlich in die Haftung gehen, Lieferanten bestehen auf Vorkasse“, weiß Schellenberg.

Das ist bei vielen Limiteds so, und das wird auch bei der Mini-GmbH nicht anders sein. Dennoch gibt es einen Unterschied: Die Limited richtet sich nach englischem Recht. Die Haftungsbefreiung erlischt, wenn man seine Bilanz nicht pünktlich erstellt. Wer seinen Geschäftsbetrieb in Deutschland hat, muss hierzulande eine Zweigniederlassung anmelden und diese ins Handelsregister eintragen lassen. Konsequenz: „Der Unternehmer muss zwei Mal Bilanzen vorlegen, eine in England und eine in Deutschland“, weiß Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Teuer wird der Spaß besonders dann, wenn es Probleme gibt. Im englischen Recht sind nur wenige deutsche Juristen wirklich firm. „Wer einen englischen Wirtschaftsanwalt einschaltet, ist aber schnell 500 bis 1000 Pfund los — in der Stunde“, warnt der Berliner Rechtsanwalt Justus Schmidt-Ott.

Die Mini-GmbH dürfte verglichen damit leichter zu handhaben sein. Dennoch stellt sich auch hier dasselbe Grundproblem, die fehlende Finanzkraft zum Unternehmensstart. Das sehen die Reinstoff-Gründer genauso. Für sie kommt die „Ein-Euro-GmbH“ daher nicht in Frage. „Man braucht ein ausreichendes Eigenkapital“, sagt die gelernte Hotelbetriebswirtin und designierte Restaurant-Managerin Sabine Demel. „Dann kann man das Geld aber auch gleich als Stammkapital in eine klassische GmbH einzahlen.“

Am fehlenden Kapital muss eine erfolgreiche Gründung jedoch nicht scheitern, meint Guido Wegner von der Volksbank. Mit der Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Investitionsbank Berlin in Verbindung mit der Bürgschaftsbank stellt der Staat für bis zu 80 Prozent der Kreditsumme Sicherheiten. Allerdings, schränkt Wegner ein, sollten die Gründer dann schon ein besonders überzeugendes Geschäftskonzept mitbringen, um die Bank ins Boot zu holen. Solche wirklich zündenden Geschäftsideen seien in der Praxis jedoch eher selten. „Von allen vorgelegten Business-Plänen werden nur 20 bis 30 Prozent finanziert und realisiert“, berichtet Gründungscenter-Chef Wegner. Das liege nicht an der Bank, sondern an der mangelnden Qualität vieler Geschäftskonzepte.

Experten raten Existenzgründern zu einfachen Lösungen. Wer die Firma allein betreiben will, sollte das in Form eines Einzelunternehmens tun“, sagt Steuerberater Wawro. Wollen sich mehrere zusammenschließen, empfiehlt Wawro eine Personengesellschaft mit uneingeschränkter persönlicher Haftung. Denn anders als bei der Kapitalgesellschaft sind in diesen Fällen Privatentnahmen aus sowie Einzahlungen in die Firmenkasse problemlos. Dagegen braucht man bei der Kapitalgesellschaft für solche Vorgänge Gesellschafterbeschlüsse beziehungsweise Darlehensverträge. „Kapitalgesellschaften sind vor allem dann geeignet, wenn man große Warenbestände hat und keine Versicherung abschließen kann“, meint Wawro. Dann sei die Haftungsbeschränkung auf jeden Fall von Vorteil.

Im Geschäftsleben wird sich die neue Mini-GmbH nicht durchsetzen, sind sich alle Experten einig. An den Kosten kann das nicht liegen, denn die sind niedrig. Wenn man sich der beigefügten Musterprotokolle bedient, fallen für eine Ein-Mann-GmbH nur noch Gebühren von 20 Euro an, sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb. Hinzu kämen 100 Euro für die Eintragung ins Handelsregister. Notar Schellenberg findet solche Kalkulationen kurzsichtig. Die Mustersatzungen lassen seiner Meinung nach wichtige Fragen offen — wie soll die Gesellschafterversammlung ablaufen, wie sollen Meinungsverschiedenheiten der Gesellschafter ausgelöst werden? All das müsse geregelt werden. Aber auch mit einer angemessenen Rechtsberatung fielen nur 300 bis 400 Euro für die Anwaltsgebühren an.

Die Mini-GmbH hat ein ganz anderes Problem: So lange das Stammkapital nicht auf 25 000 Euro aufgestockt ist, muss die Firma in ihrem Namen auf die Beschränkung hinweisen. Das sieht merkwürdig aus. „Wer will schon Müller, Meier, Schulze (beschränkt) heißen?“ fragt Steuerberater Wawro.

Heike Jahberg


Das neue Recht im Überblick

Der Bundestag hat Ende Juni das neue GmbH-Recht verabschiedet. Es soll die Gründung einer Firma einfacher und billiger machen und Insolvenzbetrügern das Handwerk erschweren. Das „MoMiG“ — Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen — soll im November in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich zwar im September noch mit der Novelle beschäftigen, Experten rechnen aber nicht damit, dass die Länderkammer Einwände erheben wird.

MINI-GMBH: Das Gesetz schafft eine neue Mini-Gesellschaft, die sogenannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG). Diese kann man schon mit einem Euro gründen. Die Mini-GmbH wird aber verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns zurückzustellen und so Eigenkapital aufzubauen. Ist ein Stammkapital von 25 000 Euro erreicht, kann die UG in eine normale GmbH umgewandelt werden.

MUSTERPROTOKOLLE:
Für unkomplizierte Standardgründungen stellt der Gesetzgeber künftig Musterprotokolle zur Verfügung.

REGISTEREINTRAG: Die Eintragung der GmbH ins Handelsregister soll auch dann erfolgen, wenn erforderliche gewerberechtliche Genehmigungen noch ausstehen.

GLÄUBIGERSCHUTZ: Taucht ein Geschäftsführer unter, müssen die Gesellschafter Insolvenzantrag stellen. Zudem muss im Handels- register eine überprüfbare Geschäftsanschrift in Deutschland eingetragen werden, damit Mahnungen und Klagen zugestellt werden können. hej

Sacheinlagen werden sicherer

Das neue Recht wird vielen GmbH-Gesellschaftern das Leben leichter machen. Das gilt vor allem für diejenigen, die eine Bareinlage versprochen, in Wirklichkeit aber eine Sacheinlage geleistet haben.

Bisher drohte diesen Gesellschaftern vor allem im Fall der Insolvenz Ungemach. „Sie sind dann verpflichtet, ihre Bareinlage zu zahlen, obwohl sie bereits eine Sacheinlage geleistet haben“, warnt Justus Schmidt-Ott, Rechtsanwalt und Notar bei der Berliner Anwaltskanzlei Hogan & Hartson Raue. Zwar können sie im Gegenzug verlangen, dass die von ihnen eingebrachten Wirtschaftsgüter — Maschinen, Computer oder Patente — zurückgegeben werden, doch das bringt im Fall einer Insolvenz wenig. „Das sind einfache Insolvenzforderungen, die — wenn überhaupt — nur in Höhe eines Bruchteils erfüllt werden“, warnt Schmidt-Ott. Das Problem stellt sich besonders häufig bei Einzelkaufleuten, die ihren Geschäftsbetrieb in eine GmbH umwandeln und Mobiliar, Autos oder Maschinen als Einlage in die neue Gesellschaft einbringen. Das wissen auch die Insolvenzverwalter: „Die prüfen das in jedem Fall“, warnt Schmidt-Ott. Und: In jedem zweiten Fall werden sie auch fündig.

Solche „verdeckten Sacheinlagen“ werden künftig weniger riskant. Denn nach dem neuen Gesetz wird der Wert der geleisteten Sache auf die Bareinlageverpflichtung angerechnet. „Der Gesellschafter haftet künftig nur noch für die Differenz“, weiß Schmidt-Ott. hej
Zurück