Höhere Gewalt

Streiks, Demonstrationen oder Staatsbesuche legen nicht nur den Verkehr lahm, sondern auch das Geschäft. Welche Rechte ausgesperrte Händler und Handwerker haben
Foto: Johannes Eisele
Es ist Samstagmorgen, im Verkehrsfunk wird gerade eine Demonstration in der Tauentzienstraße angekündigt. Eine Schreckensnachricht für so manchen Händler. Die Straße voller Demonstranten und der Laden leer, diese Vision bereitet vielen Geschäftsinhabern Sorgen — weil sie schon oft genug erleben mussten, dass ihnen während einer Demo die Kunden wegblieben. „Wenn im Radio für Samstag eine Demonstration angekündigt wird, kann man sich schon gleich auf 30 bis 50 Prozent weniger Umsatz einstellen“, erklärt Gerd Seehafer, Inhaber der Mode-firma Brummer am Tauentzien. „Es ist egal, ob drei Stunden oder nur zehn Minuten demonstriert wird, das wird im Radio ja nicht gesagt.“ Touristen ließen sich zwar eher nicht davon abschrecken, die Anwohner jedoch blieben lieber gleich zu Hause, so Seehafer weiter.

Woran das liegt? „An den demonstrationslastigen 70er Jahren“, glaubt der Inhaber des Modegeschäfts, „die Leute erinnern sich noch gut an die Steine, die damals bei den Demos geflogen sind.“ Diese Bilder würden lange nachwirken und sie würden ja auch immer wieder aufgefrischt, zum Beispiel durch die Randalen am 1. Mai. Demonstrationen und Staatsbesuche sind jedoch nicht die einzigen „höheren Mächte“, die den Händlern zu schaffen machen. Vor allem Streiks, die den öffentlichen Nahverkehr lahmlegen, können zu schmerzlichen Umsatzeinbußen führen.

Frank Noetzel zum Beispiel, Leiter der Apotheke am Hermannplatz, hat im Zuge des BVG-Streiks erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. „Es kam einfach zu wenig Geld rein, um die laufenden Kosten zu decken“, sagt Noetzel. Während des Streiks sei gut die Hälfte der Kundschaft weggeblieben. Folglich fehlte auch die Hälfte der Einnahmen. „Händlern, die vom Streik betroffen sind, droht großes Ungemach“, sagt der Apotheker.

Auch der Eigentümer des Modegeschäftes Mode Schendler direkt am U-Bahnhof Alt-Tegel bekam die Folgen des Streikes deutlich zu spüren. „Es war katastrophal, der Bahnstreik hat mir den Umsatz versaut“, klagt Sascha Schendler. Normalerweise fahren pro Tag mehrere hundert Busse und Bahnen den U-Bahnhof an. In der Zeit des Streiks verzeichnete Schendler einen Umsatzrückgang von 40 Prozent. Spontankäufer seien gar keine gekommen und auch ein großer Teil seiner restlichen Kundschaft sei offenbar lieber zu Hause geblieben, als sich bei den schlechten Wetterverhältnissen zu Fuß auf den Weg zu machen, erzählt Schendler.

Der Unternehmer sieht den Handel generell benachteiligt: „In den Nachrichten werden immer nur die Verdi-Leute mit ihren Mützen und Streikwesten gezeigt, die vor brennenden Mülltonnen stehen. Um die Sorgen der Händler kümmert sich niemand. Es sollte endlich mal etwas von Seiten der IHK geschehen!“

Was können Händler überhaupt tun, wenn ihnen ein Streik, eine Demonstration, ein Staatsbesuch oder eine andere Form von höherer Gewalt das Geschäft vermasselt? „So gut wie gar nichts“ sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nils Busch-Petersen. „Natürlich suchen wir nach Hintertürchen, wenn unsere Leute direkt betroffen sind, aber letzten Endes läuft es auf Kulanz hinaus, ob den Händlern das Geld erstattet wird oder nicht.

Diese Lektion haben wir mittlerweile schmerzlich gelernt. Gegen höhere Gewalt ist man einfach machtlos“, resigniert Petersen. Als höhere Gewalt bezeichnet das deutsche Recht ein von außen kommendes außergewöhliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden kann.

Dietrich Pielsticker, Anwalt der Kanzlei Pielsticker in Charlottenburg-Wilmersdorf bestätigt die Sichtweise des Verbandschefs: „Das Streikrecht ist ein Grundrecht und die Ausübung eines Rechtes, das keine schuldhafte Verletzung einer Pflicht ist, ist nicht rechtswidrig“, sagt der Jurist. Das heißt: Solange Streiks und Demonstrationen rechtmäßig angemeldet seien, haben die Händler keine Chance, denn prinzipiell darf jeder demonstrieren, wo er will. Die demonstrationsfreien Zonen wie zum Beispiel die Bannmeilen vor dem Abgeordnetenhaus, dem Bundesrat und rund um das Reichstagsgebäude, seien davon natürlich ausgenommen, fügt Pielsticker hinzu. Somit habe ein Händler in solchen Fällen auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.

„Keine Chance!“ Zu diesem Schluss kommt auch Dietmar Höffner von der Kanzlei BDHSW Rechtsanwälte. Der Jurist beruft sich auf das Grundgesetz: „Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig“, heißt es in Artikel 9 Absatz 3.

Am Beispiel des BVG-Streiks bringt Höffner auf den Punkt: „Die Händler haben kein Vertragsverhältnis mit der BVG. Sie ist in keiner Weise dazu verpflichtet, den Händlern Kunden zu liefern.“ Auch der Staat habe in diesem Fall keine einklagbare Pflicht gegenüber Einzelnen. Bei Streiks und Demonstrationen handle es sich um „eine Schranke, die einfach hinzunehmen ist“.
Gottfried Kupsch, der Vorstand der AG City, sieht auch keine großen Chancen, denn im Grunde habe sich die BVG schon kulant gezeigt. Sie kam zumindest den in den Bahnhöfen ansässigen Läden mit der Erlassung der Mietkosten für die Zeit des Streikes entgegen. Darum könne man sich keine großen Hoffnungen auf eine erfolgreiche Klage mehr machen.

Dennoch könne es, sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, eine heikle Angelegenheit für die BVG werden, so Kupsch. Theoretisch hätte die BVG nämlich noch viel mehr tun können. So hätte sie eine Öffnung der Bahnhofseingänge bewirken und somit verhindern können, dass es zu Umsatzeinbrüchen bei den Händlern kommt. „Der Vermieter hat seinen Kunden gegenüber sehr hohe Verpflichtungen, denen er auch nachkommen muss“ legt Kupsch dar. Nicht nur die Händler, auch die Handwerker konnten während des Streiks nicht in den BVG-Bahn- höfen arbeiten. Nicht alle aber mussten deswegen Umsatzeinbußen verzeichnen.

Christoph Markus etwa, Geschäftsführer der Allgemeine Gebäudereinigung GmbH & Co, hat keinen Grund zur Klage: „Wir konnten zwar nur Notreinigungen der wichtigsten Anlagen der BVG, wie den Sanitäranlagen vornehmen, aber bei uns ist das vertraglich geregelt. Wir bekommen unser Geld auch im Falle eines Streikes.“ Doch welche Rechte haben Dienstleister grundsätzlich, wenn ihr Arbeitsplatz bestreikt wird — sei es ein U-Bahnhof, eine Arztpraxis oder ein Kindergarten?

Rechtsanwalt Höffner sieht das Recht auf Seiten der Handwerker: „Grundsätzlich ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, den Zugang zu den Arbeitsstellen zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, kann der Auftragnehmer eine Schadensersatzklage einreichen“, sagt der Experte.

Anders sieht es jedoch Angela Bartsch-Widmaier, Abteilungsleiterin für Recht und Gewerbe bei der Handwerkskammer Berlin: „Die Arbeitsleistung muss erbracht werden. Der Handwerker muss den entstandenen Arbeitsausfall entweder nacharbeiten oder es wird ihm vom Lohn abgezogen. Höhere Gewalt existiert in solch einem Fall nicht.“ „Man sollte sich den Vertrag auf jeden Fall genau anschauen. Wenn eine Klausel zu höherer Gewalt darin steht, ist es sehr schwierig, irgendetwas zu erreichen“, erklärt Jan Pörksen, Branchenkoordinator für Handel bei der IHK. Unternehmern, die in ernsthafte Schwierigkeiten geraten sind, rät er, Förderprogramme wie „Der Runde Tisch“ zu nutzen.

Dieser „Runde Tisch“ ist eine Einrichtung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)-Mittelstandsbank bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Kammer stellt den Unternehmen einen von ihr finanzierten Berater an die Seite, der die Situation des Unternehmens analysiert. „Der Runde Tisch“ entwickelt ein Finanzierungskonzept und erarbeitet Maßnahmen zur Beseitigung der Krisenursachen.

Vor höherer Gewalt aber können die Berater niemanden schützen. Somit wird den Händlern wohl auch in Zukunft nicht viel anderes übrigbleiben, als weiterhin angespannt die Nachrichten am Samstagmorgen zu verfolgen, ob die Zeichen nicht wieder auf Streik stehen oder aber eine Demonstration angekündigt ist. Dagegen wappnen kann man sich nämlich nicht wirklich. „Wenn sich ein Streik anbahnt, informiere ich meine Stammkunden und auch die Laufkundschaft darüber, mehr kann ich nicht tun“ resigniert Sascha Schendler von Mode Schendler und hofft, dass seine Kunden trotzdem den Weg zu ihm finden.

Nicht jeder aber ärgert sich über Demonstrationen oder auch Staatsbesuche, die Verkehrswege und Zugangsstraßen blockieren: Wieland Giebel, Geschäftsführer von Berlin Story beispielsweise hat festgestellt, dass sich seine Kunden — hauptsächlich Touristen — von Demonstrationen oder Staatsbesuchen nicht beeinflussen lassen. Im Gegenteil: Manche Besucher würden davon sogar erst angezogen. Persönlich unterstützt Giebel Demonstrationen im Grunde: „Ich freue mich, dass in Deutschland Demonstrationen möglich sind. Das ist in manch anderen Ländern schließlich gar nicht der Fall.“ Seit mittlerweile zehn Jahren betreibt Giebel sein Geschäft Unter den Linden. Er kennt die Straße in allen Lebenslagen. „Staatsbesuche werden von der Polizei wirklich gut geregelt. Es dauert vielleicht eine halbe oder eine Stunde und sie sind durch. Umsatzeinbußen kann ich jedenfalls nicht vermerken.“ 

Fabian Arlt
 
Apotheke am Hermannplatz
Geschäftsführer:
Frank Noetzel
Adresse: Hermannplatz 9,
10967 Berlin
Umsatz: k. A.
Mitarbeiter: 6
Telefon: 030 / 623 70 46

Brummer G. Seehafer GmbH & Co
Geschäftsführer:
Gerd Seehafer
Adresse: Tauentzienstr. 17,
10789 Berlin
Umsatz: k. A.
Mitarbeiter: 5
Telefon: 030 / 211 10 27
Web: www.brummer-berlin.de

Mode Schendler
Geschäftsführer:
Sascha Schendler
Adresse: Grußdorfstraße 9–11,
13507 Berlin
Umsatz: k. A
Mitarbeiter: 2
Telefon: 030 / 43 77 61 16


Aus der Ausgabe 4 / 2008
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