Gelegenheit macht Diebe
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Durchleuchtet: Datenschützer kritisieren die Untersuchungsmethoden der Bahn. Zur Korruptionsbekämpfung sind sie nicht nötig. Foto: Kitty Kleist-Heinrich |
Die Bahn ist wohl etwas über das Ziel hinaus geschossen. Um Korruptionsfälle aufzuspüren, überprüfte der Konzern die Daten seiner Mitarbeiter – auch ohne dass ein konkreter Verdacht bestand. Das ist nicht nur datenschutzrechtlich bedenklich. Es ist auch gar nicht notwendig. Experten für Korruptionsbekämpfung raten: Anstatt die gesamte Belegschaft wahllos zu durchleuchten, solle man lieber in einzelnen Bereichen präventive Maßnahmen ergreifen.
„In den vergangenen zwei Jahren ist fast jedes zweite deutsche Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden“, sagt Steffen Salvenmoser, Partner und Leiter des Bereichs Forensic Services bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers, ein ehemaliger Staatsanwalt. Nicht nur Großkonzerne haben ein Interesse daran, Korruption zu verhindern. Auch kleine und mittelständische Unternehmer fürchten die Folgen: Bestechungsgelder zu zahlen oder anzunehmen ist ein Straftatbestand. Schließlich schadet Korruption der Wirtschaft auch, wenn sie nicht auffliegt. Schlechtere oder zu teure Leistungen sind die Folge. Denn irgendwo muss das Schmiergeld ja abgezweigt werden.
Kleinere Unternehmen haben meist keine eigene Compliance-Abteilung, die für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Unternehmen sorgt. Trotzdem können sie sich mit relativ geringem Aufwand gegen Korruption schützen. Steffen Salvenmoser rät: „Die Geschäftsführung sollte vor allem in kritischen Bereichen wie Vertrieb und Einkauf klare Regeln setzen und diese auch selbst vorleben.“ Schulungen können diese Regeln vermitteln – ohne viel Papierkram, lange Formulare oder Ethikkodizes. Außerdem sollte man die Regeln schriftlich und für alle verständlich festhalten. Sie können auch vertraglich festgehalten werden.
Regeln gegen Korruption betreffen das tägliche Geschäft. Zum einen sollte die Geschäftsführung ab einer gewissen Summe Zahlungseingänge an das Unternehmen grundsätzlich absegnen. Teure Geschenke oder große Geldbeträge könnten eine Bestechung sein, damit ein Auftrag an eine bestimmte Firma vergeben wird.
Zum anderen sollte über die Vergabe großer Aufträge nicht eine einzige Person entscheiden. Gemäß dem Vier-Augen-Prinzip sollte etwa der Vertriebsleiter zustimmen. Dann wird es schwieriger, Bestechungen zu vertuschen. „Der Volksmund sagt: Gelegenheit macht Diebe. Diese Gelegenheiten sollten eingeschränkt werden“, so Salvenmoser. Auch ist es sinnvoll, dass verantwortliche Positionen regelmäßig mit verschiedenen Personen besetzt werden.
Ein Unternehmen sollte Geschäftsvorgänge, zum Beispiel alle Rechnungen, sorgfältig dokumentieren und auch stichprobenartig kontrollieren. Dazu bietet sich ein externer Wirtschaftsprüfer an. Geprüft werden muss, ob das Unternehmen für bezahlte Rechnungen auch Leistungen erhalten hat. Andernfalls könnte es sich um verdeckte Schmiergelder handeln. Verdacht schöpfen sollte man bei oberflächlichen Beraterrechnungen, zum Beispiel für die „Unterstützung des Vetriebs“. Auch Marktstudien werden manchmal nur in Auftrag gegeben, um Bestechungsgelder zu vertuschen. Im Zweifelsfall sollte der Prüfer die angegebene Leistung einfordern. Häufig wird in Bestechungsfällen Bargeld verlangt. Aber auch zusätzliche Arbeiten, wie an der privaten Garage eines Mitarbeiters sind denkbar.
Die Geschäftsführung sollte klare Regeln setzen und diese auch selbst vorleben
Eine Risikoanalyse zeigt, welche Geschäftsbereiche in puncto Korruption besonders gefährdet sind. Es ist von der Unternehmensgröße abhängig, welchen Schutz es aufbauen muss. Kleinere Firmen haben häufig keine eigene Revisionsabteilung, welche die Geschäftsvorgänge prüft. Dann kann die Rechts- oder Personalabteilung Ansprechpartner für Mitarbeiter sein, denen ein Vorgang in ihrer Abteilung merkwürdig vorkommt. Möglich sind auch Stellen, an die Mitarbeiter anonym einen Verdacht richten können. Wenn die Geschäftsführung eine solche Stelle einrichten will, etwa einen Ombudsmann oder ein elektronisches Hinweisgebersystem, muss aber gegebenfalls der Betriebsrat zustimmen.
Bei Fehlverhalten im eigenen Betrieb rät Salvenmoser zu einer „Null-Toleranz-Politik“. Von auffällig gewordenen Mitarbeitern sollte ein Unternehmen sich trennen. Wenn ein Korruptionsfall auffliegt, ist der Schaden hoch. Es kostet Geld, den Fall aufzuklären. Andere Unternehmen, die sich benachteiligt fühlen, können Schadensersatzklagen einreichen. Dazu verfällt der Umsatz, der mit einem korrupten Geschäft erwirtschaftet wurde. Und es drohen strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Untreue.
Dazu schadet Korruption dem Ruf – und am Ende immer auch der Kasse. Bestechungsgelder – üblich sind ungefähr fünf Prozent der Auftragssumme – schlagen wegen der Umsatzsteuer gleich doppelt zu Buche. Denn zunächst müssen sie abgezweigt werden – stehen am Ende aber mit auf der Rechnung. Volkswirtschaftlich ist das bedenklich. Andreas Novak, Leiter der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft von Transparency Deutschland, meint, eine Folge von Korruption könnten überhöhte Preise bei Lieferungen oder eine schlechte Qualität der bestellten Produkte sein. Denn Geld und Leistungen für einen Auftrag müssen schließlich irgendwo wieder einkalkuliert werden.
Ein Korruptionsverdacht kann auch unfreiwillig entstehen. So muss sich eine Person mit verschiedenen Ämtern und Funktionen gut überlegen, in wessen Namen sie spricht. „Wenn ein Unternehmer beispielsweise einen Kindergarten unterstützt und dabei über die Aufnahme seiner eigenen Kinder oder der von Freunden entscheiden soll, kann er sich der Stimme einfach enthalten“, sagt Novak. Er rät dazu, Nebenbeschäftigungen und Ämter offenzulegen und transparent zu machen.
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Reiner Dickmann
Adresse: Standort Berlin
Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin
Umsatz: 1,47 Mio. Euro
Mitarbeiterer: 8870 / 610 in Berlin
Telefon: 030 / 263 60
Web: www.pwc.de
Auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können Unregelmäßigkeiten auftreten. Hans-Jürgen Fätkinhäuer, Leitender Oberstaatsanwalt von der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung, betont, dass Vergabeverfahren grundsätzlich einen legalen und fairen Ablauf ermöglichen. Es müssten aber mehrere Personen über die Vergabe eines Auftrags entscheiden. Auch sollten verantwortliche Posten per Ämterrotation regelmäßig wechseln. Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH hat im Jahr 2005 mit Unterstützung des Vereins Transparency International Deutschland einen Integritätspakt eingesetzt. Die Vergabe von Bauaufträgen wird transparent gestaltet. Dies kontrollieren externe Beobachter. Auftragnehmer verpflichten sich ihrerseits, keine korrupten Handlungen zu begehen. Damit will die Gesellschaft ein „klares Signal“ gegen illegale Absprachen und gegen Bestechung setzen. Die bisherigen Erfahrungen seien gut, versichert Flughafensprecher Ralf Kunkel. Mit einer formalisierten Punktebewertung werde das beste Angebot ermittelt. Es genüge nicht, Kontakte zu haben. Das Verfahren habe auch geholfen, den Zeitplan für den Bau des Flughafens einzuhalten, so Kunkel. Bislang seien dreihundert Aufträge vergeben worden. Dabei gab es keine einzige erfolgreiche Beschwerde. Eine transparente Auftragsvergabe dient also auch dem Schutz des Auftraggebers.
Ein ausreichender Schutz vor Korruption ist wichtig. Bei Rechtsverstößen im Geschäftsverkehr droht ein Eintrag ins Korruptionsregister der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Bei Aufträgen ab 15 000 Euro muss ein öffentlicher Auftraggeber bei der zentralen Informationsstelle nachfragen, ob ein Eintrag vorliegt. Seitdem das Gesetz besteht, hat die Justiz über eintausend Personen und Unternehmen gemeldet. Ein Eintrag bleibt bis zu drei Jahre bestehen. Berücksichtigt werden muss, dass auch Schwarzarbeit, Steuerunehrlichkeit und illegale Absprachen einen Eintrag zur Folge haben können. Dieser führt zwar nicht zwangsläufig zu einem Ausschluss von der Ausschreibung. Das Register habe „vor allem abschreckende Wirkung“, so der Senat. Den Betrieben nützt es auch: Vorsorge gegen Korruption ist in jedem Fall besser, als später das Nachsehen zu haben.
Benedikt Neuroth
Aus der Ausgabe 4 / 2009
