Guter Rat Steuern
Kosten für Kinderbetreuung auf dem Prüfstand
Bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2006 wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten neu geregelt.
Mit Urteil vom 19. August 2009 unterlag ein Elternpaar vor dem sächsischen Finanzgericht, das in der Beschränkung der Abziehbarkeit der Aufwendungen auf zwei Drittel einen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip sah und die Vorschriften im Einkommensteuergesetz somit als verfassungswidrig eingestuft wissen wollte. Nach den jüngsten Anordnungen der Finanzverwaltung braucht nun in vergleichbaren Fällen kein Antrag auf Ruhen des Verfahrens mehr gestellt werden, da alle Einkommensteuerbescheide im Hinblick auf die Regelungen zur Abziehbarkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten vorläufig ergehen sollen.
