Guter Rat Steuern
Europa verzögert Steuerbefreiung für Diesel-Pkw
Das erst im vergangenen Jahr eingeführte Gesetz zur befristeten Steuerbefreiung für Diesel-PKW der Abgasstufe Euro 6 musste aufgrund europarechtlicher Vorgaben wieder geändert werden.
Dies führt im Ergebnis zu einer um rund ein Jahr verspäteten Auszahlung der Förderung. Zwar wird für Diesel-Pkw, die in der Zeit vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zugelassen werden, weiterhin eine befristete Steuerbefreiung im Wert von 150 Euro gewährt. Aus europarechtlichen Gründen sind finanzielle Anreize für Personenkraftwagen der Abgasstufe Euro 6 jedoch erst ab dem Zeitpunkt zulässig, ab dem die neue Abgasstufe Euro 5 verbindlich wird. Diese greift ab 1. Januar 2011.
Für Diesel-Pkw, die vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2010 erstmals zugelassen werden, kann die Steuerbefreiung daher erst ab dem 1. Januar 2011 gewährt werden. Danach beginnt die Steuerbefreiung mit dem Tag der erstmaligen Zulassung.
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