Kurs halten in der Krise
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Stürmische Zeiten: Wachsamkeit ist weiterhin angebracht. Foto: ddp |
Auch wenn Auftragseingänge und Umsätze wieder steigen – die Gefahr von Forderungsausfällen, Liquiditätsengpässen und Finanzierungsproblemen ist noch nicht gebannt. Viele Unternehmen stehen überdies durch anhaltend scharfen Preiswettbewerb oder den starken Euro unter erheblichem Rentabilitätsdruck. Eine realistische Liquiditätsplanung und kontinuierliches Controlling helfen, auf Kurs zu bleiben.
Gerade in kritischen Zeiten gilt es zudem, im ständigen Dialog mit den Hausbanken zu bleiben und sie zeitnah zu informieren. Wer hier nachlässig ist, unterminiert jahrelang aufgebautes Vertrauen und bekommt schlechtere Bonitätsnoten. Und das bedeutet schlechtere Kreditkonditionen – von den Zinsen bis zu den verlangten Sicherheiten. Wenn die Bank plötzlich zusätzliche Informationen fordert oder der Ansprechpartner ohne erkennbaren Grund wechselt, sollte man hellhörig werden und selbstkritisch nach den Ursachen forschen.
Generell gilt: Hilf dir selbst, dann hilft dir auch die Bank. Sprich: Der Unternehmer sollte überlegen, wie er durch besseres Forderungsmanagement, durch Lagerabbau und sinnvolle Ausgabeneinsparungen zusätzliche Liquidität freisetzen und darüber hinaus seine Bilanz- und Finanzierungsstrukturen verbessern kann – zum Beispiel durch Kreditalternativen wie Factoring oder Leasing.
Auch staatliche Liquiditätshilfen in Form von Förderkrediten und Bürgschaften sind daran geknüpft, dass die Unternehmen ihre betriebswirtschaftlichen Hausaufgaben machen. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen bilden Löhne, Gehälter und Sozialleistungen einen der größten Kostenblöcke. Zugleich sind Wissen, Können und Engagement der Mitarbeiter die wertvollsten Aktiva. Personalabbau mit dem Rasenmäher kommt daher nicht in Frage.
Die meisten Firmen sind daher bestrebt, in der Krise wenigstens ihre Stammbelegschaft an Bord zu halten. In der Regel werden zuerst Leiharbeiter entlassen und befristete Arbeitsverhältnisse nicht mehr verlängert. In beiden Fällen muss weder eine Sozialauswahl getroffen werden, noch sind Kündigungsschutzprozesse samt Abfindungszahlungen zu befürchten. Um rascher reagieren zu können, empfiehlt Ecovis folgende Regelung in den Arbeitsvertrag aufzunehmen: „Das Arbeitsverhältnis ist auch während des Laufes der Befristung ordentlich kündbar.“ Kündigungen ohne Begründung sind in der Probezeit möglich. Da nur wenige Mitarbeiter betroffen sind, ist der Einsparungseffekt aber bescheiden. Und wenn es um eine schwer verzichtbare oder für die Zukunft wichtige Stelle geht, wird man lieber auf eine Entlassung verzichten.
Eine Möglichkeit, in der Krise schnell Personalausgaben zu senken, ist dagegen die „entgeltwirksame flexible Abrufarbeit“, die nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in folgenden Grenzen zulässig ist: Die vertraglich festgelegte Mindestarbeitszeit kann um höchstens 25 Prozent abrufbare Arbeitsleistung erhöht und die reguläre Arbeitszeit um maximal 20 Prozent verringert werden. Weitere Entlastungsoptionen sind: die Nutzung tariflicher Öffnungsklauseln für Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Arbeitszeiten sowie die Streichung freiwillig vom Arbeitgeber gewährter Zulagen. Als wirksamstes Mittel, in der Krise Beschäftigung zu sichern und zugleich die Unternehmen zu entlasten, hat sich allerdings die erweiterte und flexiblere Kurzarbeiterregelung erwiesen. So können auch befristete Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten. Wenn es irgendwie geht, sollte man auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten.
Lutz Beyermann, Ecovis-Rechtsanwalt in Berlin

