Guter Rat Steuern

Gewerbesteuer

Die Höhe der Gewerbesteuer wird wesentlich durch den Hebesatz einer Gemeinde bestimmt.
Im Konkurrenzkampf der Gemeinden um die Ansiedlung von Gewerbetreibenden und die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen, haben die Gemeinden durch die Festlegung der Höhe des örtlich geltenden Hebesatzes die Möglichkeit, die Gewerbesteuerbelastung der umworbenen Unternehmen gering zu halten. Im Hinblick auf das seit 2008 geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer ist das ein nicht zu unterschätzender Standortfaktor!

Die Möglichkeit führte dazu, dass so genannte Gewerbesteueroasen entstanden sind. Die jeweiligen Gemeinden haben nämlich entweder einen sehr geringen oder sogar keinen Hebesatz festgelegt. Dem hatte der Gesetzgeber ab 2004 durch den gesetzlich normierten Mindesthebesatz von 200 Prozent einen Riegel vorgeschoben. Gegen die Regelung hatten zwei Gemeinden in Brandenburg Kommunalverfassungsbeschwerden eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mit Beschluss vom 27. Januar 2010 nunmehr zurückgewiesen und die Regelung für verfassungskonform erklärt. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes berührt die im Gewerbesteuergesetz verankerte Verpflichtung zur Erhebung eines Mindesthebesatzes von 200 Prozent nicht die Finanzautonomie der Gemeinden. Gewerbesteueroasen gehören damit der Vergangenheit an.
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