Guter Rat Steuern
Gewerbesteuer
Die Höhe der Gewerbesteuer wird wesentlich durch den Hebesatz einer Gemeinde bestimmt.
Die Möglichkeit führte dazu, dass so genannte Gewerbesteueroasen entstanden sind. Die jeweiligen Gemeinden haben nämlich entweder einen sehr geringen oder sogar keinen Hebesatz festgelegt. Dem hatte der Gesetzgeber ab 2004 durch den gesetzlich normierten Mindesthebesatz von 200 Prozent einen Riegel vorgeschoben. Gegen die Regelung hatten zwei Gemeinden in Brandenburg Kommunalverfassungsbeschwerden eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden mit Beschluss vom 27. Januar 2010 nunmehr zurückgewiesen und die Regelung für verfassungskonform erklärt. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes berührt die im Gewerbesteuergesetz verankerte Verpflichtung zur Erhebung eines Mindesthebesatzes von 200 Prozent nicht die Finanzautonomie der Gemeinden. Gewerbesteueroasen gehören damit der Vergangenheit an.
