Guter Rat Steuern

Fehler bei der Selbstanzeige

Auch wenn Sie eine Selbstanzeige ohnehin nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erstellen sollten, hier ein paar Stichworte zu Fehlern, die unbedingt vermieden werden sollten:
Zurzeit ist es sehr schwer, zeitnah an alte Kontoauszüge, Erträgnisaufstellungen, Steuerbescheinigungen etc. von Schweizer Banken zu kommen. Überall wo deshalb geschätzt werden muss, sollten die Schätzwerte sehr großzügig und im Zweifel immer mit der Wert–obergrenze angesetzt werden, um die Wirksamkeit der Selbstanzeige nicht zu gefährden. Auf den Schätzcharakter sollte außerdem hingewiesen werden.

Bei Gemeinschaftskonten müssen alle Tatbeteiligten gleichzeitig Selbstanzeige erstatten. Für Kontobeteiligte, die nicht mitmachen, heißt das: mit der Selbstanzeige der anderen gilt die Tat als entdeckt. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist für Nachzügler dann nicht mehr möglich. Je nach Anlageform sollte geprüft werden, ob auch eine eventuelle Schenkungsteuerpflicht bestanden hat. Sind zum Beispiel Stiftungen in die Gestaltung eingebunden, droht sonst ebenfalls das Scheitern der Strafbefreiung wegen Unvollständigkeit der Selbstanzeige.

Und denken Sie auch an die zu erwartende Rückfrage, aus welchen Quellen die Mittel stammen, mit denen im Ausland Kapitalerträge erzielt wurden. Stammt das angelegte Kapital aus unversteuerten Einnahmen, müssen natürlich auch diese bisher nichtversteuerten Einkünfte nachträglich  erklärt werden.
Zurück