Guter Rat Steuern
Fehler bei der Selbstanzeige
Auch wenn Sie eine Selbstanzeige ohnehin nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erstellen sollten, hier ein paar Stichworte zu Fehlern, die unbedingt vermieden werden sollten:
Bei Gemeinschaftskonten müssen alle Tatbeteiligten gleichzeitig Selbstanzeige erstatten. Für Kontobeteiligte, die nicht mitmachen, heißt das: mit der Selbstanzeige der anderen gilt die Tat als entdeckt. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist für Nachzügler dann nicht mehr möglich. Je nach Anlageform sollte geprüft werden, ob auch eine eventuelle Schenkungsteuerpflicht bestanden hat. Sind zum Beispiel Stiftungen in die Gestaltung eingebunden, droht sonst ebenfalls das Scheitern der Strafbefreiung wegen Unvollständigkeit der Selbstanzeige.
Und denken Sie auch an die zu erwartende Rückfrage, aus welchen Quellen die Mittel stammen, mit denen im Ausland Kapitalerträge erzielt wurden. Stammt das angelegte Kapital aus unversteuerten Einnahmen, müssen natürlich auch diese bisher nichtversteuerten Einkünfte nachträglich erklärt werden.
