Guter Rat Steuern

Erbschaftsteuer gefährdet

Das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) sieht besondere Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen vor.
Diese Steuervergünstigungen sind unter anderem an die Voraussetzung geknüpft, dass das zugewendete Betriebsvermögen innerhalb der so genannten Behaltensfrist nicht veräußert oder durch Entnahmen in seinem Bestand geschmälert wird.

Nach dem geltenden ErbStG erfolgt eine Nachversteuerung, wenn der Erwerber innerhalb von fünf beziehungsweise sieben Jahren Entnahmen tätigt, welche die Summe der Einlagen und der ihm zustehenden Gewinne um mehr als 150 000 Euro übersteigen. Hierbei ist unerheblich, wodurch die Entnahmen verursacht werden.

So kann es auch durch Steuerzahlungen zu Überentnahmen kommen. In dem Streitfall des kürzlich veröffentlichten BFH-Urteils vom 11. November 2009 wurde innerhalb der Behaltensfrist die auf einen zugewendeten Kommanditanteil anfallende Schenkungsteuer von dem Geschäftskonto gezahlt. Aufgrund dieser Zahlung kam es zur Überentnahme und damit zum nachträglichen Verlust aller (schenkung)steuerlichen Vergünstigungen.

Um negative steuerliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte bei Entnahmen beziehungsweise Zahlungen aus dem Betriebsvermögen vor Ablauf der Behaltensfrist geprüft werden, ob dadurch Überentnahmen vorliegen.
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