Guter Rat Steuern

Elektronische Rechnungen

Nach Vorlage des für Finanzen zuständigen Ausschusses des EU-Ministerrates, der das europäische Parlament noch zustimmen muss, soll die elektronische Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt werden.
Damit könnte künftig die bisher erforderliche Verwendung einer digitalen Signatur für die Versendung elektronischer Rechnungen entfallen. Stattdessen soll nach der neuen Umsatzsteuerdirektive lediglich die Authentizität des Absenders, die Integrität des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung verlangt werden. Diese drei Aspekte sollen von ihrem Absender bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gewährleistet sein.

Das Europäische Parlament hat am 21. April über die Direktive entschieden, die Mitgliedstaaten müssen diese dann bis Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt haben, das ab dem 1. Januar 2013 gelten soll. Eine deutsche Initiative fordert bis dahin, bei Rechnungen bis 1000 Euro hierzulande auf die erforderliche qualifizierte Signatur bei elektronischen Rechnungen zu verzichten.
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