Guter Rat Steuern

Steuerpflichtige Garantiezusage

Die Umsätze aus den Garantiezusagen eines Autoverkäufers sind entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steuerpflichtig.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil (XI R 49/07 vom 10. Februar 2010) hat der Bundesfinanzhof unter Bezugnahme auf eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs entschieden, dass die Übernahme von Verbindlichkeiten nur dann umsatzsteuerfrei sein kann, wenn es sich um die Übernahme von Geldverbindlichkeiten handelt.

Im entschiedenen Fall hatte aber ein Kraftfahrzeug-Händler gegen ein zusätzliches Entgelt den Abschluss einer Garantievereinbarung für bestimmte Bauteile des Autos angeboten. Kein ganz seltener Fall also. Im Garantiefall hatte der Käufer die Wahl, das Auto beim Händler kostenlos reparieren zu lassen oder die Reparatur gegen Kostenersatz bei einer anderen Werkstatt vornehmen zu lassen.

In der Annahme, sich auf eine Rechtsprechung aus 2003 verlassen zu können, hatte der Kfz-Verkäufer das gesonderte Garantieentgelt als umsatzsteuerfrei erfasst. Dabei hatte er leider nicht beachtet, dass sich zwischenzeitlich die europäische Rechtsprechung zu seinen Ungunsten entwickelt hatte. Da der Händler dem Kunden nicht nur einen Versicherungsschutz verschafft, sondern auch das Versprechen verkauft hatte, im Schadensfall selbst für die Durchführung der Reparatur einzustehen, sah sich der Bundesfinanzhof veranlasst, von seiner früheren Rechtsprechung abzuweichen und die Garantiezusage des Autoverkäufers als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung zu qualifizieren.
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