Guter Rat Steuern

Änderungen bei Immobilien

Mit dem aktuellen Referentenentwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2010 wird zum 31. Dezember 2010 eine bisher mögliche Gestaltungsvariante für Immobilienbesitzer im Umsatzsteuerbereich unmöglich, die bisher für einen Teil der Baukosten zinslose Darlehen zur Folge hatte.
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (in Sachen Seeling RS. C-269/00 vom 8. Mai 2003) konnten Vorsteuern aus Immobilieninvestitionen voll in Abzug gebracht werden, wenn diese sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt wurden. Dafür reichte eine Zuordnung der Immobilie zum umsatzsteuerlichen Unternehmen. Die private Nutzung war dann umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuern darauf kompensierten über zehn Jahre den Vorsteuerabzug. Die Vorsteuern konnten im Ergebnis zinslos über das Finanzamt vorfinanziert werden.

Ende des Jahres 2009 wurde auf Betreiben der Bundesregierung nun Artikel 168 a der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie geändert. Danach ist der Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einem Grundstück ab dem 1. Januar 2011 ausgeschlossen, soweit die Vorsteuer nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt.

Mit Paragraf 15 Absatz 1 b des Umsatzsteuergesetzes des Referentenentwurfs erfolgt die Umsetzung dieses Vorsteuerausschlusstatbestands in deutsches Recht. Hiervon unberührt bleiben Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zum 31. Dezember 2010 sowie Gegenstände, die umsatzsteuerlich keine Bestandteile des Grundstücks oder Gebäudes sind, beispielsweise Photovoltaikanlagen. Wir empfehlen, große Immobilieninvestitionen noch 2010 abzuschließen, um die alte Regelung nutzen zu können.
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