Guter Rat Steuern
Ein bunter Strauß voller Entwürfe
Am 29. März dieses Jahres hat das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 zur Stellungnahme an die Verbände versendet.
Aus diesem bunten Strauß sollen zu diesem Zeitpunkt nur ein paar Punkte herausgestellt werden, die man als Unternehmer unter Umständen bei der mittelfristigen Planung berücksichtigen sollte. Dazu gehört, dass bei der Einkommensteuer die Spekulationsbesteuerung auf Veräußerungsgeschäfte mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs abgeschafft werden soll, da nach der bisher gültigen Regelung auch Verluste aus dem Verkauf derartiger Objekte steuerlich verwertet werden können.
Im internationalen Steuerrecht sollen bei der Prüfung der für die Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Frage, ob der Steuerpflichtige in einem so genannten Niedrigsteuerland aktiv geworden ist, künftig auch Anrechnungs- und Erstattungsansprüche der Gesellschafter berücksichtigt werden. Länder wie zum Beispiel Malta hatten das Stigma der Steueroase bisher durch einen formell „hohen“ Steuersatz von 35 Prozent bei Körperschaften vermeiden können. In der Gesamtbetrachtung jedoch wurden auf dem Umweg über Erstattungsansprüche der ausländischen Gesellschafter dieser Körperschaften in Höhe von 6/7 beziehungsweise 5/7 der Körperschaftsteuer die Gesamtsteuerbelastung der maltesischen Aktivitäten wieder deutlich reduziert.
Bei der Umsatzsteuer ist neben der sogenannten „Anti-Seeling-Regelung“, die wir im folgenden Beitrag gesondert darstellen, unter anderem geplant, die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Fälle des Paragrafen 13 b Umsatzsteuergesetz) künftig auch noch auf die Lieferung von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen sowie Leistungen der Gebäudereiniger anzuwenden. Begründet wird das durch das Interesse daran, betrugsbedingte Steuerausfälle zu verhindern.
