Außensteuergesetz wird klarer
Am 12. August 2008 wurde hierzu die „Funktionsverlagerungsverordnung“ erlassen. Sie berücksichtigt auf Wunsch der Wirtschaft gegenüber ersten Entwürfen Verbesserungen im Bereich von Funktionsverdoppelungen.
Es verbleibt jedoch insbesondere für den Mittelstand eine erhebliche Belastung aufgrund der umfangreichen Dokumentationsanforderungen. Die betroffenen Unternehmen unterliegen aufgrund der international fehlenden Abstimmung teilweise sogar der Doppelbesteuerung.
Auf der 49. Münchner Steuerfachtagung Ende März 2010 hat ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen nun ein erläuterndes BMF-Schreiben zu den Regelungen der Funktionsverlagerungsverordnung angekündigt. Dieses Schreiben soll seinen Angaben zufolge folgende Schwerpunkte setzen:
» den Begriff Funktionsverlagerung definieren
» Transferpaketbetrachtung mit Öffnungsklausel
» einen hypothetischen Fremdvergleich erstellen
» betriebswirtschaftliche Wertbestimmung in Anlehnung an die Standards S1 für Unternehmenseinheiten und S5 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) für immaterielle Wirtschaftsgüter
» Gesetzliche Preisanpassungsklauseln
Eine durchgängige Erleichterung für Unternehmer sollte jedoch auch von diesen Ergänzungen nicht erwartet werden.
