Guter Rat Steuern

Meldungen jetzt monatlich

Zusammenfassende Meldungen (ZM) werden ab 1. Juli 2010 monatlich fällig.
Damit kommt es zu einer neuen Ausweitung der betrieblichen Meldepflichten. Unternehmer, die Lieferungen in das EU-Gebiet oder innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte durchführen, müssen ab 1. Juli 2010 ihre so genannte Zusammenfassende Meldung monatlich abgeben. Die bisherige Möglichkeit, zur Abgabe eine einmonatige Dauerfristverlängerung zu beanspruchen, ist entfallen. Nur die Meldung für sonstige Leistungen darf weiter quartalsweise abgegeben werden.

Der neuen Regelung zufolge ist die Erklärung von dem 1. Juli an bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats abzugeben. Erleichterungen durch eine weiterhin quartalsweise Meldung bestehen bis 31. Dezember 2011 nur für Unternehmer, die weniger als 100 000 Euro Auslandslieferungen pro Quartal erbringen. Ab 2012 gilt die Vereinfachung nur noch bei Unterschreiten einer Quartalsgrenze von 50 000 Euro. EU und Bundesregierung versprechen sich von den schneller verfügbaren Daten eine wirksamere Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen.
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