Guter Rat Steuern
Gewinne von Webdomains steuerfrei
Wer sich zu Zeiten, als das Internet noch in den Kinderschuhen steckte, Webdomains für damals bescheidene Preise gesichert hat, kann nunmehr den Gewinn aus dem Verkauf einer Domain oder Webadresse steuerfrei vereinnahmen.
Voraussetzung ist lediglich, dass der Verkäufer kein gewerblicher Händler ist. Außerdem muss die gesetzlich normierte Spekulationsfrist von einem Jahr überschritten sein. Das bedeutet, der Zeitraum zwischen Anschaffung beziehungsweise Registrierung und Verkauf der Webdomain muss mehr als ein Jahr betragen.
Die vom Finanzamt vertretene Auffassung, es lägen sonstige Einkünfte aus Nutzungsüberlassung vor, die unabhängig von irgendwelchen Fristen immer versteuert werden müssten, teilte das Finanzgericht nicht. Da die Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen wurde, und ein solcher Fall bisher noch nicht zur Entscheidung vorlag, bleibt abzuwarten, ob sich die nunmehr ergangene Rechtsprechung verfestigt.
