Guter Rat Steuern

Unklarheit bei übertragenen Wirtschaftsgütern

Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit Beschluss vom 15. April 2010 geäußert, dass es ernsthaft zweifelhaft ist, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zur Aufdeckung stiller Reserven führt.
Die steuerneutrale Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften ist in den betreffenden Regelungen in § 6 Absatz 5 Satz 3 EStG zur Buchwertübertragung nicht enthalten.

Der IV. Senat sieht jedoch bei einer summarischen Prüfung keine Hindernisse, die Buchwertverknüpfung auch auf die bisher ausgeschlossenen Übertragungen zu erstrecken, da eine Aufdeckung stiller Reserven aufgrund einer derartigen Übertragung zu einer im Sinne des Folgerichtigkeitsgebots gleichheitswidrigen Besteuerung führen würde.

Mit dieser Auffassung befindet sich der beschließende Senat im Gegensatz zu einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung des I. Senats (Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08). Da in der vorliegenden Rechtssache jedoch nur über die Aussetzung der Vollziehung entschieden worden ist, bleibt abzuwarten, wie endgültig über diese Rechtsfrage geurteilt wird.
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