Guter Rat Steuern
Für Steuerhinterzieher wird es eng
Mit dem im Mai 2010 eingebrachten Antrag „Steuerhinterziehung wirksam und zielgenau bekämpfen“ der Regierungsfraktionen soll die Gesetzgebung gegen Steuerhinterzieher verschärft werden.
- Eine Strafbefreiung soll laut Antrag nur noch bei vollständiger Erklärung aller Hinterziehungen möglich sein.
- Während bisher erst der Beginn von Prüfungshandlungen oder die Einleitung eines Strafverfahrens die Strafbefreiung verhindern, soll dieser Zustand zukünftig bereits bei Zustellung einer Prüfungsanordnung eintreten.
- Die Verzinsung der aus Steuerstraftaten erzielten Nachzahlungen soll erhöht werden. Diese soll dann höher als bei regulären Nacherklärungen ausfallen.
Hinsichtlich des ersten Punktes geht der Antrag allerdings kaum über die bestehende Rechtsprechung hinaus. So beschloss bereits der Bundesgerichtshof (20. Mai 2010, 1 StR 577/09), dass eine strafbefreiende Selbstanzeige nur möglich sei, wenn der Hinterzieher „reinen Tisch“ mache, was bei Verschweigen zunächst nicht entdeckter Auslandskonten nicht der Fall sei.
Über den zweiten Punkt gehen die Meinungen zurzeit noch auseinander. Bezüglich der Anschaffung des zuletzt erworbenen Datenträgers mit Schweizer Bankdaten vertritt die Finanzverwaltung momentan den Standpunkt, dass ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die Daten auf den Rechnern der Steuerfahndung befinden, keine Selbstanzeige mehr möglich sind. Diese Rechtsauffassung wird jedoch von Steueranwälten bestritten.
Wie nun auch in diesen Detailfragen entschieden wird; letztlich ist generell davon auszugehen, dass die Rechtslage verschärft wird. Schließlich hat die Opposition in Anbetracht der Vielzahl von Selbstanzeigen nach dem Erwerb von Daten-CDs sogar gefordert, dass die Strafbefreiung für Selbstanzeigen (§ 371 AO) grundsätzlich abgeschafft werden sollte.

