Der Aufwind lässt nach

Die Bundesregierung hat die Regeln zur Förderung erneuerbarer Energien geändert. Jetzt sollte vor jeder Investition in eine Biogas- oder Windkraftanlage geprüft werden, ob sie noch sinnvoll ist
Je nachdem, wo die Windkraftanlage steht, wird sie künftig besser gefördert - oder schlechter. Foto: dpa

Die Ziele sind hoch gesteckt: Die Hälfte des 2030 in Deutschland erzeugten Stroms soll aus erneuerbaren Energien stammen. 2050 sollen es bereits 80 Prozent sein. Um die Energiewende zu erreichen, hat die Bundesregierung das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zum Januar 2012 geändert – so heißt es jedenfalls auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums. Die entscheidende Frage ist: Wird die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien auch zukünftig wirtschaftlich interessant sein?

Biogas- und Onshore-Windkraftanlagen sind eher die Verlierer

Erste Analysen und Berechnungen zeigen, dass speziell in den Bereichen Biogas und Offshore-Windkraftanlagen tendenziell die großen Anlagen zu den Gewinnern zählen, während kleine Biogasanlagen, ausgenommen so genannte „75 kW Gülleanlagen“, und Onshore-Windkraftanlagen, eher zu den Verlierern zählen. Die Bundesregierung erweckt den Eindruck, als wolle sie den großen Energiekonzernen eine Kompensation für den Ausstieg aus der Atomenergienutzung ermöglichen. 

Zu dieser Einschätzung gelangen die Betroffenen, weil das neue Gesetz vor allem die Gaserzeugung in Großanlagen fördert. Besonders hart trifft es die zukünftigen Betreiber von Biogasanlagen. Sie erhalten ab dem kommenden Jahr nur dann die Einspeisevergütung, wenn ein Mindestnutzungsgrad von 60 Prozent der anfallenden Wärme nachgewiesen wird. Nur wer 60 Massenprozent Gülle in der Anlage verwertet, ist von dieser Pflicht entbunden.

Informationen
| Was sie ihren Steuerberater fragen sollten |
• Haben Sie bei Ihrer geplanten Investition in eine Biogasanlage alle Änderungen durch das neue EEG berücksichtigt?
• Ist Ihr Konzept nach den neuen Vorgaben noch wirtschaftlich?
• Wie hoch sind die neuen Vergütungssätze für Offshore-Windanlagen?
• Was ändert sich im Bereich der Degression?

Zudem sind die Vergütungssätze im Gesetz für Anlagen von 75 Kilowatt bis 1000 Kilowatt herabgesetzt worden. Dies gilt aber nur für ab 2012 neu ans Netz gehende Biogasanlagen, bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

Biogas-Neuanlagen mit einer Leistung von über 750 Kilowatt sollen ab dem Jahr 2014 prinzipiell keine EEG-Vergütung mehr erhalten, sondern ihren Strom am Markt verkaufen. Dafür erhalten sie eine Marktprämie, die auch von Betreibern aller anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in Anspruch genommen werden kann, wenn sie sich für Direktvermarktung entscheiden. Anlagenbetreiber von Biogasanlagen können zusätzlich einen Flexibilitätsbonus für sich nutzen.

Diese neuen Regelungen könnten jetzt zusammen mit den vorgenommenen Vergütungskürzungen den Zubau an Biogasanlagen merklich verlangsamen. Ob sich die Investition in eine Biogasanlage lohnt, darüber gibt nur eine individuelle Rechnung abschließend Auskunft. Ob sich allerdings damit Gewinne erzielen lassen, hängt in Zukunft noch stärker als bisher von einem stimmigen Konzept ab.

Kleinere Änderungen bringt das EEG darüber hinaus im Windbereich, unterscheidet dort aber zwischen On- und Offshore-Anlagen. Betreiber von Onshore-Windanlagen erhalten zukünftig für ihren erzeugten Strom eine reduzierte Grundvergütung.

Der für neu installierte Anlagen festgelegte Vergütungssatz sinkt zudem ab 2012 nicht mehr um ein Prozent, sondern um 1,5 Prozent jährlich. Offshore-Windanlagen will die Bundesregierung in Zukunft hingegen noch mehr fördern als bisher. Deshalb wurden die Vergütungssätze angehoben. Die erhöhte Förderung macht die Investition in diesem Bereich deutlich attraktiver.

Cirsten Schulz, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam


Aus der Ausgabe 11 / 2011

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