Wer bürgt für die Betriebsrente?
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Erst mal abwarten: Die Turbulenzen an den Börsen machen auch Rentner nervös. Foto: ddp |
Dieter Dreifke hat am eigenen Leib zu spüren bekommen, dass die betriebliche Altersvorsorge ihre Tücken haben kann. Der 66-jährige Berliner bekommt seit fünf Jahren eine geringere Firmenrente als er erwartet hatte. Der Grund: Die Manager der Pensionskasse der deutschen Wirtschaft, in die sein früherer Arbeitgeber Beiträge eingezahlt hat, hatten sich in den neunziger Jahren mit Immobiliengeschäften verspekuliert. Das müssen die Rentner jetzt ausbaden: Seit 2002 nimmt die Pensionskasse gewährte Gewinnanteile zurück, was die prognostizierte Betriebsrente um gut 1,3 Prozent im Jahr schmälert.
Die Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter Rentenbeiträge an die Pensionskasse abführen, bleiben davon unberührt: „Wir wollen eine Haftung der Arbeitgeber vermeiden“, sagt ein Sprecher. Diese müssten nur dann nachschießen, wenn die Pensionskasse nicht nur die Gewinnbeteiligung einsparte, sondern die tariflich festgelegte Leistung nicht mehr zahlen könnte. Davon sei man „sehr weit weg“ – trotz der Finanzkrise.
Die Turbulenzen an den Börsen, die Werteinbußen der Anleihen und Pfandbriefe machen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer nervös. Sie haben Angst, dass die Betriebsrente in Gefahr sein könnte. Das wäre keine Kleinigkeit: Zwölf Millionen Angestellte in Deutschland zahlen über ihren Arbeitgeber in eine Betriebsrente ein. Die Arbeitgeber hoffen jetzt, dass Lebensversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds krisenfest aufgestellt sind und sie nicht in die Bresche springen müssen. Diese Gefahr droht durchaus: „Für die Betriebsrentenzusage steht der Arbeitgeber ein“, warnt Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).
Lebensversicherungen sind und bleiben krisenfest
Dass es so weit kommt, ist aber unwahrscheinlich. Die meisten Arbeitgeber haben ihre Betriebsrenten an Dritte ausgelagert. Nur bei der Direktzusage steht die Firma unmittelbar im Wort. Doch auch hier arbeiten die meisten Unternehmen mit Netz und doppeltem Boden: Um die Risiken im Griff zu behalten, schließen sie eine Rückdeckungsversicherung bei einer Lebensversicherung ab. Gleiches gilt für die Unterstützungskassen.
Lagern Unternehmen die Betriebsrente aus, bedienen sie sich oft der Lebensversicherungen. Ob über die Direktversicherungen oder die Pensionskassen, die Versicherungsbranche hat einen steigenden Anteil an der betrieblichen Altersvorsorge. Die Versicherer betonen, dass ihre Produkte der Finanzkrise trotzen. „Lebensversicherungen sind und bleiben krisenfest“, verspricht Michael Hessling, Vorstandsmitglied des Branchenführers Allianz Lebensversicherung. Dafür sorgen strenge Anlagevorschriften. So dürfen Lebensversicherer und die von Lebensversicherern betriebenen Pensionskassen maximal 35 Prozent der Gelder in Aktien und ähnlich riskanten Papiere investieren. „Das meiste Geld wird in festverzinslichen Wertpapieren angelegt“, sagt Susanne Meunier, Altersvorsorgeexpertin der Stiftung Warentest. Die Aktienquote bei Lebensversicherern liegt aktuell bei durchschnittlich zehn Prozent. „Ältere Pensionskassen in Form eines Versicherungsvereines auf Gegenseitigkeit haben noch deutlich weniger Geld in Aktien investiert“, weiß Meunier.
Sollten alle Sicherheitsleinen reißen, stehen für die Arbeitnehmer Rettungseinrichtungen zur Verfügungen. Kann eine Lebensversicherung ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, zahlt Protektor, die Sicherungseinrichtung der Branche, die garantierten Leistungen aus. Gleiches gilt für Pensionskassen, die zu einer Lebensversicherung gehören. Gehen eine Unterstützungskasse oder ein Pensionssicherungsfonds in die Knie, springt der Pensionssicherungsverein ein. Er zahlt auch direkt zugesagte Firmenrenten weiter, wenn der Betrieb insolvent ist.
Anders ist die Situation bei den betrieblichen Pensionskassen. Sie sind nicht als Aktiengesellschaften organisiert, wie die von Lebensversicherern betriebenen Pensionskassen, sondern als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Hinter ihnen steht nicht Protektor. Gerät eine solche Kasse in Schieflage, muss sie die Beiträge erhöhen oder die Leistungen senken. Letztlich stehen die Unternehmen hinter der Pensionskasse für die Verpflichtungen ein. „Es ist aber noch niemals eine Firmenpensionskasse Pleite gegangen“, beruhigt Florian Becker vom Verband der Firmenpensionskassen. Nur zwei Mal hat es bisher überhaupt Eingriffe gegeben. Vor einem Jahr erhöhte die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation wegen der längeren Lebensdauer ihrer Versicherten die Arbeitgeberbeiträge. Arbeitgeber schonend kürzte die Pensionskasse der deutschen Wirtschaft die Renten.
Dieter Dreifke dürfte sich dabei an den früheren Sozialminister Norbert Blüm erinnert gefühlt haben. Der hatte stets betont, dass die Renten sicher sind. Aber nicht in welcher Höhe.
Heike Jahberg
Aus der Ausgabe 9 / 2008
