Titelthema

Finanzierung

Wenn die Firma nicht in der Familie bleiben kann, ist es umso wichtiger, rechtzeitig mit den Verhandlungen zu beginnen

» KAUFPREIS
Was kostet ein Unternehmen? Im Prinzip ist der Preis Verhandlungssache und abhängig von Angebot und Nachfrage. Zur objektiven Feststellung sollten ein Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater hinzugezogen werden. Auch die Bank, die den Kauf finanziert, wird darauf bestehen. Meistens richtet sich der Preis nach den Erträgen, die der Nachfolger erwarten kann. Das Verfahren nennt man Ertragswertmethode. Der Substanzwert, also der Wert der im Unternehmen vorhandenen Güter, spielt meist nur eine untergeordnete Rolle bei der Preisfeststellung.

» EINMALZAHLUNG
Bei kleineren Unternehmen raten Experten dazu, den Kaufpreis auf einmal zu bezahlen. Der Vorteil: Der Eigentümer bekommt sein Geld, unabhängig davon, wie sich das Unternehmen weiter entwickelt. Zugleich gibt er alle Mitspracherechte ab. Für den Nachfolger ist der Kapitalbedarf allerdings hoch. Allerdings können im Rahmen staatlicher Förderprogramme zinsgünstige Kredite beantragt werden. Der Käufer muss in jedem Falle prüfen, ob das Unternehmen über einen längeren Zeitraum Zinsen und Tilgung erwirtschaften kann.

» RATENZAHLUNG
Grundsätzlich kann der Nachfolger den Kaufpreis auch in Form von Renten- oder Ratenzahlungen über mehrer Jahre begleichen. Das hat den Vorteil, dass das Unternehmen nicht mit zusätzlichen Kreditzinsen belastet wird. Für den Verkäufer birgt diese Variante ein hohes Risiko, wenn sich das Unternehmen wirtschaftlich schlecht entwickelt. Der Nachfolger riskiert, dass sich sein Vorgänger ein Mitspracherecht behält und sich weiterhin in die Führung des Unternehmens einmischt. Experten raten nur im Ausnahmefall zu dieser Lösung, zum Beispiel, wenn der Käufer auch dem Kauf noch auf die Unterstützung durch den Verkäufer angewiesen ist, oder aber, wenn der Nachfolger den Kaufpreis anders nicht finanzieren kann. In diesem Fall sollte der Verkäufer die ausstehende Summe unbedingt absichern lassen, zum Beispiel durch eine Lebensversicherung.

» BÜRGSCHAFT
Gerade junge Nachfolger haben in der Regel wenig Sicherheiten für die Banken zu bieten. Hier hilft eine Bürgschaft: Die Bürgschaftsbank Berlin Brandenburg (BBB) sichert in Zusammenarbeit mit Investitionsbank Berlin (IBB) 80 Prozent des Risikos der Hausbanken ab. Das erleichtert jungen Gründern den Zugang zu günstigen Krediten. Zudem sind die ersten Jahre tilgungsfrei. Der Kreditnehmer haftet aber immer für die gesamte Kreditsumme. Die Anträge werden gemeinsam mit der Hausbank gestellt. Informationen unter www.buergschaftsbank-berlin.de oder www.ibb.de.
 
» FÖRDERKREDITE
Auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Nachfolger mit Unternehmerkrediten von bis zu zehn Millionen Euro. Auch diese Kredite werden über die jeweilige Hausbank beantragt und bewilligt, die KfW übernimmt bis zu 50 Prozent des Risikos, bei kleineren Summen auch mehr. Die Kredite sind für die ersten Jahre tilgungsfrei. Außerdem gibt es über die KfW vergünstigte Kredite, die aus dem ERP-Vermögen unterstützt werden. Dabei ist aber auch eigenes Kapital notwendig. www.kfw.de

Miriam Schröder


Aus der Ausgabe 2 / 2009

Zurück