„Rechtzeitig Insolvenz anmelden“
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Stefan Proske ist Rechtsanwalt in der Sozietät Wellensiek, die auf Sanierung und Insolvenz spezialisiert ist. www.wellensiek.de Foto: promo |
Herr Proske, Sie waren viele Jahre in der Insolvenzverwaltung tätig. Was sind die häufigsten Gründe für eine Unternehmensinsolvenz?
Der Auslöser für eine Krise kann ein großer Kunde sein, der abspringt, oder, wie aktuell, eine allgemeine Rezession.. Meistens liegen der Krise aber interne Schwierigkeiten zugrunde, beispielsweise zu hohe Kosten oder ein wenig innovatives Produkt. 90 Prozent aller Probleme resultieren aus betriebswirtschaftlichen Fehlern. Da sollte man bei der Sanierung zuerst ansetzen.
Wann muss man Insolvenz anmelden?
Eine Insolvenz muss spätestens 21 Tage nach Eintritt der sogenannten „Insolvenzreife“ angemeldet werden. Insolvenzreife besteht entweder wegen Zahlungsunfähigkeit oder wegen Überschuldung. Was kaum einer weiß: Zahlungsunfähigkeit liegt schon vor, wenn man zehn Prozent der fälligen Forderungen nicht fristgerecht begleichen kann.
Was passiert beim herkömmlichen Insolvenzverfahren?
Das Regelverfahren dient dazu, das insolvente Unternehmen abzuwickeln. Aus dem vorhandenen bzw. vom Insolvenzverwalter erwirtschafteten Vermögen werden erst die Verfahrenskosten und gewisse vorrangige Verbindlichkeiten, wie etwa die Löhne ab Insolvenzeröffnung, bezahlt. Der Rest wird unter allen Gläubigern verteilt. Das heißt aber nicht, dass das Unternehmen nicht trotzdem fortgeführt werden kann: Der ehemalige Inhaber oder neue Investoren können die Betriebsgüter aus der Insolvenzmasse herauskaufen und wieder neu starten.
Was sind die Vorteile beim Insolvenzplanverfahren?
Das Insolvenzplanverfahren ist geschaffen worden, um das insolvente Unternehmen als Rechtsperson zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Gläubiger dem Plan zustimmen. In ihm steht, wer wie viel und über welchen Zeitraum erhält. Das Verfahren ist allerdings kompliziert, kostspielig und daher nur in Sonderfällen sinnvoll. Darum wird es nicht besonders oft angewendet.
Wozu braucht man einen Insolvenzberater?
Ein Insolvenzberater vertritt die Interessen des Unternehmers. Der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gläubiger. Die müssen nicht unbedingt mit denen des Unternehmers übereinstimmen. Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt. Er löst für die Dauer des Verfahrens den Geschäftsführer ab und verwaltet die Geschäfte der Firma. Ein Insolvenzberater kann zudem, wenn er frühzeitig hinzugezogen wird, ein Sanierungskonzept entwickeln und versuchen, damit eine Insolvenz sogar zu vermeiden.
Wie kann man eine Insolvenz vorbereiten?
Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Selbstverständlich muß man als Berater zunächst darauf achten, dass sich die Verantwortlichen im Vorfeld nicht strafbar oder persönlich schadenersatzpflichtig machen. Sodann sollte man versuchen, dem vom Gericht eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter die Fortführung des Unternehmens so leicht wie möglich zu machen – die Aufgabe ist schwer genung. Schließlich, Stichwort Vertrauen, sollte man vor Insolvenzantragstellung die wichtigsten Geschäftspartner über diesen Schritt selbst informieren. Es kommt nämlich regelmäßig schlecht an, wenn die von der Insolvenz erst aus der Zeitung erfahren.
Aus der Ausgabe 4 / 2009
