Raus ins Freie
Straßencafés prägen das Stadtbild. Behörden müssen
zustimmen, wenn Stühle nach draußen gestellt werden
Denn vor dem Cappuccino im Sonnenschein kommt der „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit der Sondernutzung nach § 11 des Berliner Straßengesetzes zur Aufstellung von Tischen und Stühlen (Schankvorgarten)“.
Die erste Anlaufstelle für den Antrag ist leider in jedem Bezirk eine andere: In Spandau etwa ist die Abteilung Bauen, Planen und Umweltschutz – Tiefbau – Straßenverkehrsbehörde zuständig. In Charlottenburg-Wilmersdorf ist man beim Wirtschafts- und Ordnungsamt an der richtigen Stelle. Hier wird eine Prüfung nach der Straßenverkehrsordnung vorgenommen. Die Tische und Stühle sollen die sonstige Nutzung der Straße nicht beeinträchtigen. Dafür muss dem Antrag eine zusätzliche Skizze über das Gelände vor dem Café oder dem Restaurant abgegeben werden. Unabhängig von der Anzahl der Tische und Stühle, die tatsächlich ins Freie gestellt werden. Sollte der Plan die Zustimmung des Amtes finden, wird eine Verwaltungsgebühr fällig. Für eine Fläche bis zu 15 Quadratmeter sind es 100 Euro, bis 30 Quadratmeter sind es 200 Euro. Die Höchstgebühr beträgt 767 Euro. Der Antrag kann längstens für drei Jahre gestellt werden. Mit dieser Ausnahmegenehmigung ist es noch nicht getan. Denn der neue Schankvorgarten zählt zur Grundfläche des Betriebs hinzu. Denn auch hinsichtlich der vorhandenden Toilettenanlage bedarf es einer Genehmigung. Im Rahmen eines Antrags auf Gaststättenerlaubnis fallen für den Schankvorgarten keine Gebühren an. Wird allerdings nachträglich beantragt, wird eine Betrag in Höhe eines Viertels der Konzessionierungsgebühr fällig.
Grundsätzlich ist zudem die Nachtruhe zu beachten (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Ausnahmen für Werktage bis 23.00 Uhr und für Freitage und Sonnabende bis 24.00 Uhr können erteilt werden, wenn der Lärm die vorgegebenen Richtwerte nicht wesentlich überschreitet. Ist dies geklärt, muss nur noch das Wetter mitspielen.
Aus der Ausgabe 5 / 2008

