Nachgehakt: Aus der April-Ausgabe
Eisblock zerstört Autoscheibe
Der Ombudsmann von Berlin Maximal setzte sich daraufhin mit der Versicherung in Verbindung, die jedoch blieb stur. Der Ombudsmann riet der Geschädigten daher, über eine Klage gegen den Hauseigentümer nachzudenken. Dieser hatte eine besondere Sorgfaltspflicht, da der Unfall im Innenhof seines Hauses stattgefunden hatte. In ähnlichen Fällen hatten Gerichte zugunsten der Mieter entschieden. Die Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, waren also günstig.
Bevor es aber dazu kam, bewegte sich der Vermieter auf Frau Tennert-Khoder zu. Um das gute Mieter-Vermieter-Verhältnis zwischen ihm und ihr nicht zu gefährden und einer drohenden Klage aus dem Weg zu gehen, bot er ihr an, die Hälfte des Schadens zu übernehmen. Sigrid Tennert-Khoder nahm das Angebot an, und er überwies ihr 1000 Euro. Somit blieb die Leserin nicht auf den gesamten Kosten sitzen und konnte einen nervenaufreibenden und kostenintensiven Rechtsstreit abwenden.
Aus der Ausgabe 7-8 / 2011
