Nachgehakt: Aus der April-Ausgabe

Eisblock zerstört Autoscheibe

Sigrid Tennert-Khoder erlebte im vergangenen Winter eine böse Überraschung: Ihr im Hof ihres Mietshauses geparktes Auto war über Nacht von einem heruntergefallenen Eisklumpen eingeschlagen worden. Der Schaden: 2000 Euro. Da sie ihr Auto in dem guten Glauben, dass es dort sicher abgestellt sei, auf dem Innenhof geparkt hatte, forderte sie von ihrem Hauseigentümer und Vermieter eine Entschädigung, da es seine Aufgabe ist, den Hof von herunterfallendem Eis und Schnee zu befreien. Doch die Versicherung des Vermieters teilte Frau Tennert-Khoder mit, dass sie den Schaden nicht übernehmen wolle.

Der Ombudsmann von Berlin Maximal setzte sich daraufhin mit der Versicherung in Verbindung, die jedoch blieb stur. Der Ombudsmann riet der Geschädigten daher, über eine Klage gegen den Hauseigentümer nachzudenken. Dieser hatte eine besondere Sorgfaltspflicht, da der Unfall im Innenhof seines Hauses stattgefunden hatte. In ähnlichen Fällen hatten Gerichte zugunsten der Mieter entschieden. Die Chancen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, waren also günstig.

Bevor es aber dazu kam, bewegte sich der Vermieter auf Frau Tennert-Khoder zu. Um das gute Mieter-Vermieter-Verhältnis zwischen ihm und ihr nicht zu gefährden und einer drohenden Klage aus dem Weg zu gehen, bot er ihr an, die Hälfte des Schadens zu übernehmen. Sigrid Tennert-Khoder nahm das Angebot an, und er überwies ihr 1000 Euro. Somit blieb die Leserin nicht auf den gesamten Kosten sitzen und konnte einen nervenaufreibenden und kostenintensiven Rechtsstreit abwenden.


Aus der  Ausgabe 7-8 / 2011
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