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Abschlussprüfung bei der IHK
Sehr geehrter Herr Dr. Gerckens,
ich bin freie Werbedesignerin und auch als Dozentin für Mediengestaltung tätig. Einer meiner Schüler ist durch die praktische Prüfungsarbeit für Mediengestalter Print der IHK Berlin durchgefallen.
ich bin freie Werbedesignerin und auch als Dozentin für Mediengestaltung tätig. Einer meiner Schüler ist durch die praktische Prüfungsarbeit für Mediengestalter Print der IHK Berlin durchgefallen.
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Kunst oder Können? Über die Note entscheidet eine Prüfungskommission. Foto: dpa |
Bis heute hat die IHK keine für mich nachvollziehbaren Argumente für die negative Beurteilung der Arbeit geliefert. Bei der praktischen Prüfung spielen auch viele ästhetische Aspekte eine Rolle, über die man bestimmt diskutieren kann. Meiner Ansicht nach war die Leistung aber keinesfalls objektiv schlecht. Ich frage mich, warum es kein neutrales Organ jenseits der IHK gibt, das über die Ausbildung junger Leute wacht. Warum überlässt man einer Interessenvertretung die Entscheidung über „Sein“ und „Nichtsein“ junger Leute in einem Beruf ?
Kann es sein, dass junge Menschen, die sich fort- und weiterbilden wollen, die sich qualifizieren oder zertifizieren lassen möchten, keine Möglichkeit der objektiven Überprüfung haben?
Gerdi Steiner
Sehr geehrte Frau Steiner,
der IHK wird vom Staat eine wesentliche Rolle bei der Durchführung der Berufsausbildung eingeräumt. Sie nimmt die Prüfung für den Beruf des Mediengestalters ab. Im Prüfungsausschutz sitzen fertig ausgebildete Mediengestalter, aber auch Arbeitgeber und Lehrer aus der Berufsschule. Die Prüfungsaufgaben werden vom Zentral-Fachausschuss Berufsbildung Druck und Medien (ZFA) gestellt. Dazu gehört auch ein Bewertungsbogen, nach dem sich die Benotung richten muss.
Wichtige Aspekte dabei sind beispielsweise die Idee, eine gestalterische Originalität, Bildauswahl, Bildbearbeitung. Ich habe mich mit der IHK in Verbindung gesetzt und mich mit den zuständigen Personen über die Abschlussprüfung unterhalten. In der Tat entscheidet dieselbe Prüfungskommission über den Widerspruch. Die Gremien der IHK beugen sich im Regelfall dem fachlichen Urteil, es sei denn, dass offensichtliche Verfahrensfehler vorliegen oder die Abschlussnote offensichtlich falsch berechnet wurde.
Die IHK hat sich von der Prüfungskommission noch einmal detailliert darlegen lassen, wie es zur Abschlussnote kam und welche Gründe bei der Benotung eine Rolle spielten. Sie ist der Auffassung, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine solche Entscheidung hingenommen werden muss. Ihrem Schüler bleibt immer noch im Rahmen bestimmter Fristen der Rechtsweg, um gegen seine Abschlussnote vorzugehen. Die von Ihnen gewünschte Überprüfungsinstanz gibt es in Form der Gerichte. Sollte Ihr Schüler einen solchen Weg anstreben, würde ich Ihm ein Gespräch mit einem Anwalt anraten.
Ihr Pierre Gerckens
Aus der Ausgabe 6 / 2008

