Geplatzte Traumreise
Sehr geehrter Herr Gerckens,
wir sind Globetrotter und haben schon viele Fernreisen gemacht. Auch 2011 sollte es wieder etwas Besonderes werden: Im Januar buchten wir über unser Reisebüro bei Meier’s Weltreisen eine zweiwöchige Tour in Japan für Oktober/November 2011. Wir leisteten eine 20-Prozent-Anzahlung von 1304 Euro.
Dann kam der 11. März und die Dreifachkatastrophe aus Erdbeben, Tsunami und atomarem GAU in Fukushima und Umgebung. Diese unvorhersehbaren Ereignisse ließen unseren Traum von einer Japanreise platzen.
Gebannt und auch geschockt verfolgten wir die Nachrichten: weitere Erdbeben, neue Tsunamiwarnungen, verstrahlte Lebensmittel, radioaktives Wasser im Pazifik. Hinzu kam die vielfach als spärlich kritisierte Informationspolitik von Tepco, der Betreiberfirma von Fukushima. All dies ließ in uns den Entschluss reifen, keinesfalls nach Japan in den Urlaub fahren zu wollen.
Also stellten wir uns aus dem Katalog von Meier’s Weltreisen eine Reise in die Karibik zusammen, hofften auf eine kulante Regelung und baten um Umbuchung.
Die ernüchternde Antwort kam Anfang Juli: Eine kostenlose Umbuchung auf die Karibikreise sei nicht möglich, nur eine Stornierung oder Umbuchung gegen eine Gebühr von 25 Prozent des Reisepreises. Diese Kosten würden auch den Partnern von Meier’s Weltreisen in Japan entstehen, und dort stünden derzeit Existenzen auf dem Spiel, hieß es. Man könne daher keine andere Möglichkeit anbieten, denn auch man selbst könne die Kosten nicht tragen. Laut unserem Reisebüro waren Anbieter wie Studiosus damals kulanter – und sind es auch heute noch.
Unserer Meinung nach sind die Ereignisse in Japan als „höhere Gewalt“ einzustufen. Auch das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor Reisen in die betroffenen Gebiete.
Meier’s Weltreisen hält die Reise hingegen für unbedenklich. Es komme zu „keinen relevanten Strahlenbelastungen durch den bloßen Aufenthalt“ im Großraum Tokio, heißt es. Und weiter: Selbst der längerfristige Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln würde aufgrund von Grenzwerten „noch zu keinen zu hohen Risiken führen“. Wir empfinden diese Haltung als zynisch! Wir wollen in den Urlaub fahren – und zwar ohne Geigerzähler!
Mittlerweile haben wir über einen anderen Anbieter eine Reise gebucht. Meier’s Weltreisen beharrt weiterhin auf den Geschäftsbedingungen und der Storno-/Umbuchungsgebühr von 25 Prozent. Können Sie uns helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Bert Brechmann, Thomas Wagner
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Sehr geehrter Herr Brechmann, sehr geehrter Herr Wagner,
Sie fühlen sich durch die Berichte über Naturkatastrophen und den Atomunfall in Japan verunsichert, was Ihre Traumreise angeht. Ich kann verstehen, dass Sie ihren Urlaub lieber unbeschwert und sorgenfrei genießen wollen.
Und es stimmt auch: Andere größere Anbieter wie Studiosus zeigen sich im Fall von Japan derzeit kulant. Die nächsten von Studiosus angebotenen Touren starten ebenfalls im Oktober. Weiterhin dürfen Kunden dort aber bis vier Wochen vor der Abreise kostenlos umbuchen.
Bei Meier’s Weltreisen gab es ein solches Angebot ebenfalls, allerdings nur bis zum Abreisetermin 31. August. Beide Anbieter weisen nach einer Anfrage meinerseits darauf hin, dass die Gegend um Fukushima, also der nordöstliche Teil der japanischen Hauptinsel Honshu, in ihren Reiseangeboten keine Rolle spielt.
Das ist wichtig, weil sich Reiseanbieter in der Regel – wie Sie beide ja auch – an den Hinweisen und Warnungen des Auswärtigen Amtes orientieren. Aktuell gilt für Japan eine Teilreisewarnung. Diese ist schon seit Monaten beschränkt auf die Region um Fukushima. Für den Großraum Tokio wird zwar noch zur Vorsicht geraten – eine Warnung besteht aber nicht. Aus Sicht der meisten Reiseveranstalter ist das kein Grund, ihre Reisen abzusagen, so auch nicht für Meier’s Weltreisen.
In Ihrem Brief beziehen Sie beide sich auf die „höhere Gewalt“, die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Meier’s Weltreisen tatsächlich als Grund für einen Rücktritt von der gebuchten Reise ausreichen würde. Da diese Frage das Reiserecht betrifft, habe ich mich bei Experten erkundigt.
Anwälte sagten mir, dass die Hinweise des Auswärtigen Amtes keine reiserechtliche Wirkung hätten. Sie seien allenfalls Indizien. Die Ereignisse von Fukushima würden zwar unter den Passus „höhere Gewalt“ fallen. Allerdings gelte das nur für die unmittelbare Nähe des havarierten Atomkraftwerkes oder das vom Tsunami verwüstete Gebiet.
Die Experten von der Verbraucherzentrale bestätigten mir ebenfalls, dass Sie wohl keinen Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung hätten. Es lägen keine Umstände vor, die Ihre Reise unmöglich machten, sagte man mir dort. Sie könnten nur auf Kulanz hoffen.
Mit diesem Wissen habe ich bei Meier’s Weltreisen mehrfach nachgehakt, und dabei auch auf den kulanten Umgang des Konkurrenten Studiosus mit Umbuchungen für Japanreisen hingewiesen. Leider war Meier’s Weltreisen nicht bereit, Ihnen Kulanz zu gewähren. Auch auf den Vorschlag, wenigstens auf einen Teil der Umbuchungsgebühr zu verzichten, wollte sich der Anbieter nicht einlassen. Die Stornierungskosten seiner Partner in Japan will Meier’s Weltreisen auf keinen Fall übernehmen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen so kurz vor Ihrem Urlaub nach den langen Streitigkeiten keine besseren Nachrichten überbringen kann. Ich wünsche Ihnen beiden dennoch eine erholsame Reise und weiterhin alles Gute.
Ihr Pierre Gerckens
Aus der Ausgabe 10 / 2011
